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Swivel Head Razor

Patent CH218155

Invention Rasierapparat

Filed Monday, 3rd February 1941

Published Sunday, 30th November 1941

Inventor Armin Gisiger

Language German

CPC Classification:   
B26B21/52

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 218155
Klasse 86
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
EIDGEN. AMT FÜR GEISTIGES EIGENTUM
PATENTSCHRIFT Veröffentlicht am 2. März 1942
Gesuch eingereicht: 3. Februar 1941, 19 Uhr. — Patent eingetragen: 30. November 1941. HAUPTPATENT Armin GISIGER, Selzach (Solothurn, Schweiz). Rasierapparat.

Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Rasierapparat mit schwenkbaren Klingehalteplatten, der durch ein Kugelgelenk gekennzeichnet ist, welches gestattet, die durch die beiden Schneidkanten der Klinge gelegte Ebene in alle gegenüber der Handgriffachse möglichen Lagen um durch den Kugelmittelpunkt gehende Achsen direkt einzuschwenken.

In den schon bekannten Rasierapparaten mit einem einfachen Gelenk ist obige Schwenkarbeit nicht vorhanden. Die durch die beiden Schneiden gelegte Ebene kann nur in der Schwingungsebene des Gelenkes verschwenkt und noch um die Handgriffachse gedreht werden; sie kann also nicht in einer durch diese Handgriffachse gelegte, zur Schwingungsebene des Gelenkes unter einem Winkel stehende Ebene verschwenkt werden. Der Apparat ist deshalb in gewissen Fällen unbrauchbar.

Beiliegende Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dar.

Fig. 1 ist eine Seitenansicht des Apparates mit rechtwinklig zum Handgriff eingestellten Klingenhalteplatten.

Fig. 2 ist ein achsialer Längsschnitt durch den Handgriff mit aufgesetzter Kappe in der Stellung, in der die Kugel verkeilt ist.

Nach Zeichnung ist der hohle Handgriff 1 des Apparates am obern Ende zu einer auf einem engen Hals 2 sitzenden Kugel 3 ausgebildet, welche durch einen achsialen Kreuzschnitt 4 in vier nachgiebige Teile geteilt ist. In einer in der gemeinsamen Mittelachse von Kugel und Hals gemachten Durchbohrung ist ein konischer Keil 5 eingepaßt, dessen an seinem freien Ende mit einem Gewinde 6 versehener Stiel 7 in den Hohlraum des Handgriffes hineinragt. Daselbst wird er von einem Muttergewinde 8 einer Spindel 9 gefaßt, welche durch den Hohlraum des Handgriffes hindurch unten auf die Außenseite führt, wo die Spindel auf einer Zwischenscheibe 11 einen moletierten (ränderierten) Knopf 12 trägt. Auf die Kugel 3 ist eine zylindrische Kappe 13 aufgepaßt, deren Rand um einen kleinen Betrag bis über eine durch das Zentrum der Kugel geführte Querschnittsebene hinausragt. Kappe 13 trägt auf ihrer obern senkrecht zur Zylinderachse stehenden Stirnseite einen Gewindezapfen 14, der in der Gebrauchslage des Apparates (Fig. 1) in ein in die Deckelplatte 15 des Apparates eingeschnittenes Muttergewinde eingeschraubt ist, wobei die Messerklinge 16 zwischen Deckelplatte und einer auf dieser Deckelplatte durch Stifte 17 in Lage gehaltenen Widerlagerplatte 18 festgeklemmt wird, die sich ihrerseits gegen die genannte Stirnseite der Kappe abstützt.

Beim Gebrauch des Apparates wird durch Anziehen des Knopfes 12 der konische Keil 5 in sein Lager eingezogen und ein leichtes Auseinanderspreizen der vier Kugelteile bewirkt, wodurch die Kappe 13 in ihrer jeweiligen Lage auf der Kugel festgeklemmt wird. Die mit der Kappe festverbundenen Klingehalteplatten können somit in jeder ihrer auf der Kugel 3 eingestellten Lagen gegenüber dem Handgriff des Apparates festgestellt werden, was beim Rasieren gewisser Körperteile den Gebrauch des Apparates wesentlich erleichtert.

Um eine unnötige Trennung von Kappe und Kugel zu vermeiden, ist der über die Kugelhälfte vorspringende Rand der Kappe 13 bis zur Berührung mit der Kugelfläche eingezogen, so daß er die Kugelfläche hinterfaßt.


Patentanspruch:


Rasierapparat mit schwenkbaren Klingenhalteplatten, gekennzeichnet durch ein Kugelgelenk, welches gestattet, die durch die beiden Schneidkanten der Klinge gelegte Ebene in alle gegenüber der Handgriffachse möglichen Lagen um durch den Kugelmittelpunkt gehende Achsen direkt einzuschwenken.


Unteransprüche:


1. Rasierapparat nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk eine am Handgriff ausgebildete ausdehnbare Kugel aufweist und eine mit den Klingenhalteplatten lösbar verbundene Kappe, welche über die Kugel geschoben ist.

2. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnbarkeit der auf einem Hals am Handgriff festsitzenden Kugel durch einen achsialen Kreuzschnitt hergestellt ist, welcher die Kugel in vier nachgiebige Teile teilt, wobei diese Teile durch einen in der gemeinsamen Achse von Hals und Kugel verschiebbar angeordneten Keil ausspreizbar sind.

3. Rasierapparat nach Unteranspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebbarkeit des konischen Keils durch eine Schraubenmutter hergestellt ist, welche einen den Kugelhals durchdringenden, mit Gewinde versehenen Stiel des konischen Keils faßt, wobei die Schraubenmutter einer im Handgriff des Apparates gelagerten Spindel angehört, die mittels eines am Ende des Handgriffes angeordneten, moletierten Knopfes betätigt werden kann.

4. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, um eine Trennung von Kappe und Kugel zu verhindern, der über die Kugelhälfte vorspringende Rand der Kappe eingezogen ist, so daß letztere die Kugel hinterfaßt.

5. Rasierapparat nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung zwischen Klingenhalteplatten und Kappe mittels eines an letzterer ausgebildeten Gewindezapfens gebildet ist, der in ein in eine Deckelplatte eingeschnittenes Muttergewinde eingeschraubt ist, wobei die Klinge zwischen Deckelplatte und einer durch Stifte gegenüber letzterer in Lage gehaltenen Widerlagerplatte festgeklemmt ist.

Armin GISIGER.

Vertreter: BOVARD & Cie., Bern.