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Plastic Injector Magazine

Patent CH416969

Invention Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat

Filed Tuesday, 22nd September 1964

Published Tuesday, 31st January 1967

Inventor Ernst Graf De Longuyon

Owner Climar AG

Language German

CPC Classification:   
B65D83/10

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A PDF version of the original patent can be found here.

Nr. 416 969 Patentschrift Nr. 416 969

Schweizerische Eidgenossenschaft Eidgenössisches Amt für geistiges Eigentum
Klassierung:
33c, 12/02
Int Cl.:
A 45 d 27/24
 
Gesuchsnummer:
12309/64
Anmeldungsdatum:
22. September 1964, 17 ½ Uhr
 
 
Patent erteilt:
15. Juli 1966
Patentschrift veröffentlicht:
31. Januar 1967

Hauptpatent Climar AG, Zug Rasierapparat Ernst de Longuyon, Pullach b. München (Deutschland) ist als Erfinder genannt worden

Die Erfindung betrifft einen Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat für starre Klingen, der eine Anzahl übereinander angordnete Klingen enthält, die mittels eines Schiebers direkt in den angesetzten Rasierapparat verschiebbar sind, wobei ein messerartiger Ansatz die Einspannvorrichtung des Rasierapparates öffnet. Hierdurch läßt sich die Klinge in die Einspannvorrichtung des Rasierapparates einlegen, ohne daß sie mit der Hand in Berührung kommt. Es ist bereits bekannt, derartige Klingenspender aus Metall herzustellen. Die Herstellung des bekannten Klingenspenders erfolgt in einem komplizierten Stanz- und Biegeverfahren, wodurch ein hoher Preis bedingt ist.

Das wesentliche Merkmal der Erfindung besteht in einem die Klingen einschließenden Kunststoffgehäuse, das an der Schmalseite, welche dem messerartigen Ansatz gegenüber liegt, mit einem Deckel verschlossen ist.

Das Gehäuse kann außer einer Kammer für neue Klingen eine weitere Kammer zum Aufbewahren gebrauchbarer Klingen aufweisen. Der Deckel ist zweckmäßig so angeordnet, daß er die beiden übereinander angeordneten Kammern verschließt.

Beispielsweise besitzt der Deckel einen Einsteckschlitz für die gebrauchten Klingen. Auf der Innenseite kann der Deckel ein Böckchen tragen, welches die neuen Klingen in der genauen Lage hält. Der Deckel kann außerdem seitliche Nocken aufweisen, welche zur Befestigung in Öffnungen des Gehäuses einrasten.

Vorzugsweise ist das Gehäuse über dem für die Aufbewahrung der Klingen vorgesehenen Raum mit zwei seitlich überstehenden Führungsleisten zur Führung des Schiebers versehen, zwischen denen sich ein Längsschlitz befindet. Der auf den Führungsleisten bewegliche Schieber kann mit seinen abgewinkelten Seiten die Leisten seitlich umgreifen.

Der Schieber läßt sich mit einem seitlichen Fortsatz versehen, welchen seine Verschiebung an Anschlägen des Gehäuses begrenzt. Beispielsweise ist der hintere Anschlag gegen das Ende des Gehäuses abgeschrägt, um das Aufbringen des Schiebers durch Abheben des federnden Schieberfortsatzes zu ermöglichen. Der Schieber kann außerdem mit einem Nocken durch den Längsschlitz des Gehäuses greifen und sich gegen die hintere Kante der obersten Klinge legen.

In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:

Fig. 1 eine Draufsicht auf den Klingenspender,

Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II—II der Fig. 1,

Fig. 3 eine Ansicht vom hinteren Ende des Klingenspenders,

Fig. 4 eine Ansicht vom vordbren Ende.

In dem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse 1 befinden sich eine untere Kammer 2 und eine obere Kammer 3. Beide Kammern sind an der Rückseite durch einen gemeinsamen Deckel 4 verschlossen. Der Deckel 4 greift mittels seitlicher Zapfen 5 in Öffnungen 6 des Gehäuses 1 ein und wind dadurch in seiner Schließlage arretiert.

An die Vorderseite des Gehäuses 1 schließt sich ein messerartiger Ansatz 7 an, der dazu dient, die Einspannvorrichtung eines Rasierapparates für das Einschieben einer Rasierklinge zu öffnen.

Die einzelnen Klingen 8 befinden sich übereinandergeschichtlet in der Kammer 3. Sie werden unter dem Druck einer darunter befindlichen Bandfeder 9 nach oben gedrückt, so daß die oberste Klinge stets vor einen nach der Vorderseite gerichteten Schlitz 10 des Gehäuses 1 zu liegen kommt.

Die Oberseite ides Gehäuses 1 ist mit 2 Führungsleisten 11, 12 versehen, zwischen denen sich ein Längsschlitz 13 befindet. Auf den Führungsleisten 11, 12 gleitet ein Schieber 14, der durch ein seitliches Teil 15 daran gehindert wird, die am Gehäuse 1 befindlichen Anschläge 16, 17 zu überschreiten. Der hintere Anschlag 17 ist nach außen abgeschrägt, damit der Schieber 14 mit dem Teil 15 von außen darüber geschoben werden kann. Unterhalb des Schiebers 14 ragt ein Nocken 18 in den Schlitz 13. Seine Tiefe ist so abgestimmt, daß er die hintere Kante der obersten Klinge 8 erfaßt.

Der Deckel 4 trägt ein in die Kammer 3 eingreifendes Böckchen 19, welches die hintere Anlage für die Klingen 8 bildet. Durch eine seitliche Öffnung 20 im Gehäuse 1 ist die Anzahl der vorhandenen Klingen 8 zu erkennen. Zum Füllen des Kingenspenders wird der Deckel 4 abgenommen. Zu diesem Zweck werden die Führungsleisten 11, 12 des Gehäuses 1 am hinteren Ende etwas, auseinandergedrückt. Die Zapfen 5 können dadurch aus den Öffnungen 6 herausspningen. In die offene Kammer 3 werden neue Klingen 8 zusammen mit der Bandfeder 9 geschoben und der Deckel 4 wieder aufgesetzt. Dabei schiebt das Böckchen 19 des Deckels 4 die Klingen 8 in die richtige Lage.

Um eine Klinge 8 aus dem Raum 3 zu entnehmen, ist der Schieber 14 an das hintere Ende des Gehäuses 1 zu verschieben, bis sich der Nocken 18 hinter die hintere Kante der obersten Klinge legt. Nach dem Einstoßen des messerartigen Ansatzes 7 in den in der Zeichnung nicht dargestellten Rasierapparat wird der Schieber 14 in Richtung des Pfeiles 21 nach vorn geschoben. Hierbei dringt die oberste Klinge 8 durch den Schlitz 10 nach außen und gelangt in die Einspannvorrichtung des Rasierapparates. Nach dem Herausziehen de» messerartigen Ansatzes 7 ist die Klinge automatisch im Rasierapparat festgeklemmt. Danach kann der Schieber 14 entgegen der Pfeilrichtung 21 zurückgezogen und die nächste Klinge herausgestoßen werden.

Die gebrauchten Klingen lassen sich von außen durch den Schlitz 22 des Deckels 4 in die Kammer 2 einschieben, wodurch eine gefahrlose Aufbewahrung gewährleistet ist.

Patentanspruch

Klingenspender zum direkten Ansetzen an einen Rasierapparat für starre Klingen, der eine Anzahl übereinander angeordneter Klingen enthält, die mittels eines Schiebers direkt in den angesetzten Rasierapparat verschiebbar sind, wobei ein messerartiger Ansatz die Einspannvorrichtung des Rasierapparates öffnet, gekennzeichnet durch ein die Klingen einschließendes Kunststoffgehäuse, das an der Schmalseite, welche dem messerartigen Ansatz gegenüber liegt, mit einem Deckel verschlossen ist.

Unteransprüche

1. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse außer einer Kammer für neue Klingen eine Kammer zum Aufbewahren gebrauchter Klingen aufweist.

2. Klingenspender nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel die beiden übereinander angeordneten Kammern verschließt.

3. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel einen Einsteckschlitz für die gebrauchten Klingen besitzt.

4. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel auf der Innenseite ein Böckchen trägt, welches die neuen Klingen in der genauen Lage hält.

5. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel seitliche Nocken aufweist, welche zur Befestigung in Öffnungen des Gehäuses einrasten.

6. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse über dem Raum für die Klingen zwei seitlich überstehende Führungsleisten für den Schieber trägt, die zwischen sich einen Längsschlitz bilden.

7. Klingenspender nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der auf den Führungsleisten bewegliche Schieber mit seinen abgewinkelten Seiten die Leisten seitlich umgreift.

8. Klingenspender nach Unteranspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber mit einem seitlichen Fortsatz versehen ist, welcher die Verschiebung des Schiebers an Anschlägen des Gehäuses begrenzt.

9. Klingenspender nach Unteranspmich 8, dadurch gekennzeichnet, daß der hintere Anschlag gegen das Ende des Gehäuses abgeschrägt ist, um das Aufbringen des Schiebers durch Abheben des federnden Schieberfortsatzes zu ermöglichen.

10. Klingenspender nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber mit einem Nocken durch den Längsschlitz des Gehäuses greift und sich gegen die hintere Kante der obersten Klinge legt.

Climar AG

Vertreter: E. Blum & Co., Zürich