One piece Razor
Patent CH70476
Invention Rasierapparat
Filed Friday, 19th March 1915
Published Friday, 1st October 1915
Inventor Robert Türck
Language German
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Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung bildet ein Rasierapparat, welcher in beiliegender Zeichnung in einer beispielsweisen Ausführungsform dargestellt ist. Es zeigt
Beim gezeichneten Apparat ist der das Messer
Um das Messer auf dem Messerkopf zu befestigen, wird dasselbe bei auseinandergespreiztem Stiel so auf den Kopf gelegt, daß die Ansätze
Die Deckplatte ist quer zur Längsrichtung des Messers gebogen (siehe
Kostspielige Zusammenschraubungen, eingesetzte Führungsstifte, extra angebrachte Federn, sowie Fasson-Dreharbeiten und Schleifereien, wie sie die bekannten Apparate aufweisen, sind beim vorbeschriebenen Apparat ganz vermieden. Die Herstellungsweise desselben ist äußerst einfach bei voller Zweckmäßigkeit, Handlichkeit und Solidität desselben. Bei demselben sitzen die Fühler
Patentanspruch:
Rasierapparat mit einem das Messer tragenden Messerkopf und einem quer dazu angeordneten Stiel, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerkopf und der Stiel aus einem
Unteransprüche:
1. Rasierapparat nach dem Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Endteile des Streifens den Stiel bilden und auseinander zu federn vermögen, wobei der Messerkopf bei gespreizter Lage der Stielteile sich gegen den Stiel zu einbiegt, das Ganze so, daß durch Zusammendrücken der Stielteile entgegen der Federung derselben der Messerkopf dadurch aus der eingebogenen in eine gerade, bezw. gestreckte Stellung verbracht wird, um vermittelst am Messerkopf befindlicher Vorsprünge, welche sich dabei in ihrer Distanz entfernen und in Ausnehmungen des Messers eingreifen, dieses zu halten.
2. Rasierapparat nach dem Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stiel eine Arretierung besitzt, welche denselben in zusammengedrücktem Zustand hält.
3. Rasierapparat nach dem Patentanspruch und Unteransprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung darin besteht, daß das eine Ende des Streifens hakenförmig umgebogen ist, in welche das andere Ende zur Arretierung durch seitliches Ausfedern des bezüglichen Streifenendes eingeführt werden kann.
4. Rasierapparat nach Patentanspruch und Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Messer eine Deckplatte vorgesehen ist, welche Ausnehmungen besitzt, die mit denjenigen des Messers sich decken und durch die am Messerkopf befindlichen Vorsprünge mit dem Messer zusammen in Stellung gehalten wird, wobei die Deckplatte derart gewölbt ist, daß sie längs der Schneiden des Messers direkt hinter dieselben auf das Messer aufzuliegen kommt, um ein Federn des Messers zu verhindern.
5. Rasierapparat nach dem Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte mit auf der Haut aufzuliegen bestimmten Fühlern vorgesehen ist, wobei diese Platte zwischen den Messerkopf und das Messer zu liegen kommt.
Robert TÜRCK.