No part
zoom_out loupe Click on this icon or hold down the shift key to magnify while moving over the patent image. zoom_in
home Home help_outline Help
 
 
   
parts

Automatic Shaving Apparatus

Patent DE100735

Invention Selbstthätiger Rasirapparat

Filed Tuesday, 10th August 1897

Published Tuesday, 13th December 1898

Inventor Philipp Schön

Language German

CPC Classification:   
B26B19/32
  • B26B19/32
    Drive layout for hair clippers or dry shavers, e.g. providing for electromotive drive providing for mechanical drive, e.g. installation of a spring motor
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B19/00
    Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
  • B26B19/28
    Drive layout for hair clippers or dry shavers, e.g. providing for electromotive drive

For a full resolution version of the images click here

A PDF version of the original patent can be found here.

Ausgegeben den 13. Dezember 1898.
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT — Nr 100735 — KLASSE 69: Schneidwerkzeuge.
PHILIPP SCHÖN in FRANKFURT a. M. Selbstthätiger Rasirapparat Patentirt im Deutschen Reiche vom 10. August 1897 ab.

Der neue Rasirapparat unterscheidet sich wesentlich dadurch von bekannten Rasirmitteln, daß eine Verletzung auch bei ungeschickter Handhabung dadurch ausgeschlossen ist, daß die von einem Federmotor getriebenen rotirenden Rasirmesser die durch eine Spalte in das Innere des Apparatgehäuses hereinstehenden Haare erfassen und daher keinerlei Wirkung außerhalb des Gehäuses ausüben können. Der neue Rasirapparat unterscheidet sich außerdem von den bisherigen dadurch, daß die oft Beschmutzung veranlassende Abseife in einem besonderen Sammelraum gefangen wird. Die Messer sind rundhohl und schräg geschliffen, wodurch eine längere Dauer der Schneide erzielt wird. In den beiliegenden Zeichnungen ist der neue Apparat dargestellt, und zwar giebt

Fig. 1 eine Ansicht mit einer weggebrochenen Wand des Gehäuses,

Fig. 2 einen Querschnitt mit theilweiser Ansicht nach Linie 2-2 der Fig. 1.

Der Apparat befindet sich in einem Gehäuse A, welches durch eine Zwischenwand a in die Kammer für das Motorwerk und für das Rasirwerk getrennt ist. Der Motor besteht aus dem Federhaus D, welches durch die Verzahnung d e f g das auf der festen Achse H drehbare Zahnrad h dreht. Stillstellung und Ingangsetzung des Werkes wird durch einen Fingerdruck der den Apparat haltenden Hand auf den Knopf X bewirkt. Dieser bewegt eine sonst unter dem Druck der Feder y in die Zähne des Zahnrades z gedrückte Schnecke x so weit aus dem Zahneingriff heraus, daß der Federdruck zwischen den sich berührenden Flächen aufhört und infolge dessen eine Drehung der Schnecke durch das Rad z erfolgen kann, welches selbst mit dem Trieb w in das Zahnrad f eingreift.

Der obere, das Rasirwerk einschließende Theil des Gehäuses A ist bei B offen, so daß die zu entfernenden Haare bei dem Wegschieben des Apparates über die Haut hinter die Gehäusewand in das Apparatinnere eintreten können. Der Schlitz B ist auf beiden Seiten von Gummischutzleisten I I begrenzt, welche sich leicht auf die Haut auflegen und auf dieser fortschieben lassen. Die Rasirmesser M sind mit seitlich vorspringenden Lappen m in zwei auf der Achse H sich drehenden Scheiben E und E1, von welchen die letztere mit dem genannten Zahnrad h verbunden ist, befestigt. Die Befestigung erfolgt auf der einen Seite durch Einstecken eines Lappens in einen entsprechenden Schlitz der Scheibe, während auf der anderen Scheibe der andere Lappen von oben in eine Lücke k der Scheibe eingelegt und durch Drehen des Riegels m1 gesichert wird. Hierdurch wird eine feste Verbindung der beiden Scheiben und der Messer erzielt, so daß das Ganze sich wie ein Stück dreht.

Zwischen den Scheiben ist fest auf der Achse H eine Einrichtung zum Abstreifen und Sammeln der Abseife angeordnet. Dieselbe besteht aus einem Leder- oder Gummistreifen G, welcher an einer Blechplatte p befestigt ist, und einer gekrümmten, seitlich verschlossenen und so einen Trog bildenden Blechplatte F, in welche der abgestrichene Schaum einläuft. Die eine Wand der oberen Kammer A1 ist um das Scharnier a1 drehbar angeordnet, so daß nach ihrer Zurückklappung das Gehäuseinnere zugänglich wird und die Messer nach Aufdrehen der Riegel m1 oder das ganze Rasirwerk nach Herausziehen der Achse H mittelst Lösung der Muttern r r entfernt werden kann.


PATENT-ANSPRÜCHE:

  1. Ein selbstthätiger Rasirapparat, dadurch gekennzeichnet, daß von einem Motor aus eine Trommel mit Messern (M) gedreht wird, welche schraubenlinienförmige und in einer Cylinderfläche liegende Schneidekanten besitzen, während in dem Innern der Trommel ein Seifenbehälter (F) und ein Seifenabstreicher (G), sowie an dem Gehäuse des Apparates Schutzstreifen (I I) angeordnet sind.

  2. Eine Ausführungsform des Rasirapparates nach Anspruch ı, bei welcher die Messertrommel aus zwei auf einer festen Achse (H) sich drehenden Scheiben (E E1) besteht, welche durch die Messer in der Art verbunden sind, daß ein hervorstehender Lappen jedes derselben in einen entsprechenden Schlitz der Scheibe hineingesteckt und auf der anderen Seite ein zweiter Lappen in eine Lücke des Scheibenumfanges eingelegt und durch Verdrehen eines Riegels (m1) gesichert wird.

  3. Eine besondere Ausführungsform des Rasirapparates nach Anspruch ı, dadurch gekennzeichnet, daß der in einer besonderen Kammer neben der Messertrommel angeordnete Motor durch einen Knopf von außen derart in Bewegung gesetzt wird, daß der Knopf das Eingreifen einer Schnecke unter Druck oder ohne Druck in ein Zahnrad bewirkt, so daß nur im letzten Fall eine Drehung der Schnecke durch den Motor und damit die Bewegung des Motors und der Messertrommel ermöglicht wird.