Electric Injector Razor
Patent DE1794636
Invention Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge
Filed Wednesday, 26th November 1958
Published Thursday, 27th August 1959
Inventor Ernst Graf De Longuyon
Language German
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Die Neuerung bezieht sich auf einen Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge und von einem Schutzgitter abgedeckten, vorzugsweise an einer Walze angeordneten Scherzapfen, die mit ihren Köpfen durch das Gitter aufliegende Klingenschneide bewegbar sind.
Trockenrasierapparate dieser Bauart sind bereits bekannt. Sie besitzen gegenüber den Apparaten mit unter gelochten Scherblättern arbeitenden Messern den Vorteil, dass die Barthaare nicht unterhalb der Scherblätter bzw. Schutzgitter, also in einem gewissen Abstand von der Haut sondern unmittelbar an der Haut oberhalb bzw. ausserhalb dieses Schutzgitters abgeschert werden, so dass mit diesen Apparaten ein sauberes Ausrasieren möglich ist. Die Erfindung hat eine Weiterbildung bzw. Verbesserung dieser bekannten Trockenrasierapparate mit feststehender Klinge zum Ziel, welche ein einfaches Auswechseln der feststehenden Rasierklinge ermöglichen soll, wie dies beispielsweise bei den bekannten Rasierhobeln mit ansetzbarem Klingenspeicher der Fall ist. Diese Rasierhobel besitzen eine Klingeneinspannvorrichtung, die aus zwei gelenkig miteinander verbundenen, die Klinge zwischen sich festhaltenden Spannplatten besteht. Zwischen diese beiden Spannplatten ist eine am Klingenspeicher angeordnete Zunge einschiebbar, wobei einerseits der auf die Klinge ausgeübte Spanndruck aufgehoben und andererseits der Speicher für den Nachschub einer neuen Klinge in die richtige Lage zum Rasierhobel gebracht wird. Hierauf kann die neue im Speicher befindliche Klinge mittels einer an diesem vorgesehenen Klingenvorschubvorrichtung durch gleichzeitigen Ausstoß der alten Klinge ohne weiteres in den Apparat eingeschoben werden.
Die Anordnung von zwei derartigen, die Klinge zwischen sich festspannenden Spannplatten ist jedoch bei einem Trockenrasierapparat nicht möglich oder zumindest unzweckmäßig. Die der Neuerung zu Grunde liegende Aufgabe besteht daher darin, die Einspannvorrichtung für die Klinge zum Auswechseln derselben mittels eines ansetzbaren Klingenspeichers derart umzugestalten, daß sie für einen Trockenrasierapparat geeignet ist und hierbei gleichzeitig die Ausbildung einfacher und zweckmäßiger als bei den bisher bekannten Rasierhobeln zu gestalten. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, daß die Klinge in ihrer mit der Schneide auf dem Gitter aufliegenden Lage am Apparat durch ein federndes Spannorgan festklemmbar ist, dessen Einspanndruck auf die Klinge durch Unterschieben einer Zunge eines Klingenspeichers unter das Spannorgan aufhebbar ist, so dass aus diesem Speicher unter gleichzeitigem Ausstoßen der Klinge aus dem Apparat in diesen eine neue Klinge eingeschoben werden kann.
Das nach der Neuerung ausgebildete Spannorgan kann zwischen seiner Befestigungsstelle am Apparat und der von ihm festgehaltenen Klinge zum Unterschieben der Zunge eingerichtet sein. Auf diese Weise ist das Lösen der Klinge besonders einfach ausführbar. Zur Führung der Zunge beim Unterschieben unter das Spannorgan ist zweckmässig eine Nut vorgesehen, die entweder im Spannorgan selbst an der dem Apparat zugewandten Seite oder in der dem Spannorgan zugewandten Aussenwand des Apparates enthalten sein kann. Biese Nut dient zum Eingreifen einer Sicke bzw. eines Vorsprungs, die bzw. der in entsprechender Weise an der Zunge angeordnet ist und dazu dient, das Ansetzen des Klingenspeichers an den Apparat in richtiger Lage zu gewährleisten, in welcher die neue Klinge unmittelbar vor der einen Schmalkante der im Apparat befindlichen Klinge liegt.
Das Spannorgan kann in seinem rückwärtigen Bereich mittels einer oder mehrerer Schrauben, Niete od. dgl. am Kopf des Apparates befestigt sein und ein gegenüber diesem Bereicht entsprechend der Form des Apparatkopfes etwa rechtwinklig abgebogenes Spannende aufweisen, welches die Klinge teilweise übergreift, wobei gleichzeitig der innerhalb der Abbiegung befindliche Teil des Spannorganes als Anlage für den Klingenrücken dienen kann. Der mittels der Zunge in richtiger Lage an den Kopf des Rasierapparates ansetzbare Klingenspeicher besitzt zweckmässig in bekannter Weise eine hin
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Neuerung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels.
Auf das als Handgriff ausgebildete, durch eine Deckelplatte
Die Klinge
Zwischen dem Spannende
Unter dem Spannorgan ist zwischen dieser Abbiegung und dem Befestigungsende im Kopf
Beim Einschieben der Zunge
Um die genaue Ansetzstellung des Klingenspeichers an dem Kopf des Rasierapparates zu gewährleisten, in welcher die oberste Klinge des durch Federkraft an die Deckwand des Magazins
Um die Antriebszahnräder
Als Kraftquelle für den Antrieb des Motors
Schutzansprüche
1. Trockenrasierapparat mit feststehender Rasierklinge und von einem Schutzgitter abgedeckten, vorzugsweise an einer Walze angeordneten Scherzapfen, die mit ihren Köpfen durch das Gitter hindurchgreifen und gegen die unmittelbar auf diesem Gitter aufliegende Klingenschneide bewegbar sind, dadurch gekennezeichnet, daß an den Rasierapparat ein an sich bekannter Klingenspeicher derart ansetzbar ist, dass aus diesem unter gleichzeitigem Ausstossen der im Apparat befindlichen Rasierklinge eine neue Klinge in den Apparat eingeschoben werden kann.
2. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klinge in ihrer mit der Schneide auf dem Gitter aufliegenden Lage am Apparat durch ein federndes Spannorgan festklemmbar ist, dessen Einspanndruck auf die Klinge durch Unterschieben einer Zunge eines Klingenspeichers unter das Spannorgan aufhebbar ist, so daß aus diesem Speicher unter gleichzeitigem Ausstoßen der Klinge aus dem Apparat in diesen eine neue Klinge eingeschoben werden kann.
3. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan zwischen seiner Befestigungsstelle am Apparat und der von ihm festgehaltenen Klinge zum Unterschieben der Zunge eingerichtet ist.
4. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Zunge beim Unterschieben unter das Spannorgan eine Nut vorgesehen ist, in die eine entsprechende Sicke bzw. ein Vorsprung an der Zunge eingreift.
5. Rasierapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan in seinem rückwärtigen Bereich mittels einer oder mehrerer Schrauben oder dgl. am Kopf des Apparates ein gegenüber diesem Bereich entsprechend der Form des Apparatkopfes etwa rechtwinklig abgebogenes Spannende aufweist, welches die Klinge teilweise übergreift, wobei gleichzeitig der innerhalb der Abbiegung befindliche Teil des Spannorgans als Anlage des Klingenrückens dient.
6. Rasierapparat nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge auch an ihrer dem Klingenrücken gegenüberliegenden Schneide durch Anschlagnasen erfasst ist, welche ein Abgleiten der Klinge unter dem Spannorgan verhindern und gleichzeitig zur Führung beim Einschieben der Klinge dienen.
7. Rasierapparat nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mittels der Zunge in richtiger Lage an den Kopf des Apparates ansetzbare Klingenspeicher eine an sich bekannte hin