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Mulcuto Razor

Patent DE444361

Invention Rasierhobel

Filed Saturday, 9th October 1926

Published Monday, 16th May 1927

Inventor Paul Müller

Owner Mulcuto-Werk Paul Müller & Co.

Language German

CPC Classification:   
B26B21/30
  • B26B21/30
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle of the type carrying pivotally-mounted caps
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/08
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor involving changeable blades
  • B26B21/14
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 444361 KLASSE 69 GRUPPE 21 M 96459 XI/69 Mulcuto-Werk Paul Müller & Co. in Solingen. Rasierhobel. Zusatz zum Patent 380 557 Patentiert im Deutschen Reiche vom 9. Oktober 1926 ab. Das Hauptpatent hat angefangen am 23. Oktober 1921.

Die Erfindung bezieht sich auf eine weitere Ausbildung des Rasierhobels nach Patent 380 557, wobei der Griff und der Schutzkamm aus einem einheitlichen Stück bestehen und sowohl die Vorderkante als auch die Rückenkante des Schutzkammes je durch einen flachen durchbrochenen Steg mit der Vorder- bzw. Rückseite des Griffes in Verbindung stehen. Während nun bei der im Hauptpatent dargestellten Ausführungsform des Erfindungsgedankens die Griffteile, die Verbindüngsstege und der Schutzkamm aus einem einheitlichen, entsprechend ausgeschnittenen und gebogenen Blechstück bestehen, sind gemäß vorliegender Zusatzerfindung alle diese Teile aus einem einheitlichen Gußstück gebildet.

Durch diese besondere Ausbildung wird einerseits die Herstellung vereinfacht, anderseits wird eine Materialersparnis erzielt, indem die bei der Herstellung aus Blech entstehenden Materialabfälle vermieden sind. Ferner wird es ermöglicht, den Rasierhobel jetzt auch aus Leichtmetall und mit größerer Wandstärke herzustellen, so daß eine Vibration in erhöhtem Maße ausgeschlossen ist und trotzdem das Gewicht des Hobels nicht vergrößert wird, sondern im Gegenteil sogar noch verringert werden kann. Schließlich wird auch noch ein besserer Halt für die in der Rückwand des Schutzkammes angebrachten Stellschrauben erzielt.

Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel dargestellt, und zwar zeigt

Abb. 1 eine Seitenansicht,

Abb. 2 eine Rückansicht.

Dabei ist in gleicher Weise wie im Hauptpatent a der Schutzkamm, b der Griff, und i sind die beiden mit Durchbrechungen versehenen Verbindungsstege, welche mit dem Schutzkamm und dem Griff aus einem einheitlichen Gußstück bestehen. Die Befestigung des Messers geschieht in üblicher Weise durch einen unter Federwirkung stehenden Klemmhebel g, und zur Verstellung des Messers dienen Stellschrauben d, welche in die hochstehende Rückwand c des Schutzkammes eingeschraubt sind.


Patentanspruch :


Rasierhobel nach Patent 380 557, dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzkamm und die auf dessen Vorder- und Rückseite angebrachten Verbindungsstege mit dem Griff aus einem emheitlichen Gußstück bestehen.