Eversharp Oslo
Patent DE474959
Invention Sicherheits-Rasierapparat
Filed Tuesday, 4th May 1926
Published Thursday, 28th March 1929
Inventor Unknown
Owner Eversharp Safety Razor Co. A/S
Language German
Other countries AT111702
CPC Classification:
B26B21/18
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DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT
Nr 474 959
KLASSE 69 GRUPPE 2102
E 34056 XI/69
Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 28. März 1929
Eversharp Safety Razor Co. Ltd. A/S. in Oslo
Sicherheits-Rasierapparat
Patentiert im Deutschen Reiche vom 4. Mai 1926 ab
Gegenstand der Erfindung ist ein Sicherheits-Rasierapparat, dessen Klingenschneide in einem offenen Schlitze der Halterplatte frei liegt und mittels eines gerippten Wulstes geschützt ist.
Gemäß der Erfindung sind die Rippen auf den Wülsten so angeordnet, daß sie auf den beiden Hälften der Wulstlänge von dem Schlitze der Halterplatte aus schräg gegen die Mittellinie der Halterplatte verlaufen.
Durch die Anordnung gemäß der Erfindung wird die Haut vor der Klingenschneide in entgegengesetzten Richtungen ausgespannt und somit geglättet, ohne daß man, wie bisher, mit zwei Fingern nachzuhelfen braucht, und es wird auf diese Weise ein vollkommen glattes und sauberes Ausrasieren mit einem einzigen Strich ermöglicht, ohne daß ein Nachrasieren erforderlich ist.
Die Zeichnung stellt eine Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes beispielsweise dar, und zwar in Abb. 1 in Seitenansicht, teilweise im Schnitt, und in Abb. 2 in Draufsicht.
f ist die feststehende Halterplatte, die mit einem Längsschlitz b versehen ist, in welchem die Schneide der Klinge d freiliegt. Sie ist geschützt durch einen Wulst a, der mit Rippen h versehen ist, die so angeordnet sind, daß sie auf den beiden Hälften der Wulstlänge von dem Schlitze b aus schräg gegen die Mittellinie der Halterplatte f verlaufen. Dadurch wird die Haut vor der Klingenschneide in entgegengesetzten Richtungen ausgespannt und geglättet.
Die innere Fläche c der Halterplatte f fällt gegen den Wulst a hin ab und bildet mit der äußeren Fläche einen Keil, dessen Schneide an der Messerklinge anliegt, so daß Barthaare und Seifenschaum sich ungehindert nach hinten schieben.
Die zur Anlage der Messerklinge dienende gekrümmte äußere Fläche der feststehenden Halterplatte f weist eine von der Klingenschneide nach hinten zunehmende Krümmung auf, besitzt also einen nach hinten abnehmenden Krümmungshalbmesser, und die zugehörige äußere bewegliche Halterplatte e ist entsprechend konkav gestaltet. Mit dieser Anordnung läßt sich der Schneidwinkel der Klinge ändern, und zwar durch einfaches Drehen des Handgriffes i der in dem hohlen Schaft g der feststehenden Halterplatte f mit einem Zapfen von geringerem Durchmesser drehbar ist und eine Bohrung j mit Gewinde besitzt, in welches ein Gewindezapfen k der beweglichen Halterplatte e eingreift. Um die Einstellung des Schneidwinkels der Klinge zu erkennen, ist an dem Schaft g eine Skala vorgesehen, über welche eine an dem Handgriff i angebrachte Marke l gleitet.
Statt des feststehenden Wulstes a kann auch eine drehbare Walze oder Rolle vorgesehen sein.
Der Schaft g mit dem Handgriff i ist, wie aus Abb. 2 zu ersehen ist, schräg angeordnet, derart, daß er, im Grundriß gesehen, durch die eine Ecke der Halterplatte f geht. Auf diese Weise wird der bekanntlich vorteilhafte Schrägschnitt gesichert.
Patentanspruch:
Sicherheits-Rasierapparat mit in einem offenen Schlitze der Halterplatte frei liegender und mittels eines gerippten Wulstes geschützter Klingenschneide, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippen auf den beiden Hälften der Wulstlänge von dem Schlitze (b) der Halterplatte (f) aus schräg gegen die Mittellinie der Halteplatte (f) verlaufen, wodurch die Haut vor der Klingenschneide in entgegengesetzten Richtungen ausgespannt und somit geglättet wird.