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Mulcuto Nadelspitzen Razor Guard

Patent DE490330

Invention Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel

Filed Saturday, 6th July 1929

Published Thursday, 9th January 1930

Inventor Paul Müller

Language German

CPC Classification:   
B26B21/40
  • B26B21/40
    Details or accessories
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 490 330 KLASSE 69 GRUPPE 21 M 110925 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 9. Januar 1930 Paul Müller in Solingen Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel Zusatz zum Patent 483 681 Patentiert im Deutschen Reiche vom 6. Juli 1929 ab Das Hauptpatent hat angefangen am 5. Oktober 1928.

Die Erfindung betrifft eine Verbesserung der Schutzplatte nach Patent 483 681 und besteht in einer Verstärkung der Stützpunkte für die Klingenschneide zwecks besserer Auflage der Klinge an den Schneidkanten.

Im Gebrauch hat sich herausgestellt, daß beim Einspannen der Klinge zwischen Oberplatte und Schutzplatte des Rasierhobels die Spitzen der Stützpunkte nach obigem Patent die papierdünnen Schneidkanten der Blattklingen leicht wellenförmig durchbiegen, welches zur Folge haben kann, daß die glasharten Schneiden brechen.

Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist vorgesehen, die winzigen Stützpunkte nach hinten zu verstärken, wodurch die Klingenschneide eine breitere Auflage erhält und das erwähnte Durchbiegen nicht mehr vorkommt.

Abb. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht der Schutzplatte mit Griff und Oberplatte.

Abb. 2 zeigt die übliche Klinge,

Abb. 3 eine Draufsicht der Schutzplatte,

Abb. 4 einen Durchschnitt des Apparats mit eingespannter Klinge.

a zeigt eine der Verstärkungen hinter den Stützpunkten, b die Klingenschneide.


Patentanspruch :


Ungezahnte Schutzplatte für Rasierhobel nach Patent 483 681, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützpunkte nach hinten verstärkt sind zwecks besserer Auflage der Klinge.