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Mulcuto DE Blade Sharpener

Patent DE503559

Invention Abziehvorrichtung für zweischneidige Rasierhobelklingen

Filed Friday, 13th January 1928

Published Thursday, 10th July 1930

Inventor Paul Müller

Language German

CPC Classification:   
B24D15/085

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 503 559 KLASSE 69c GRUPPE 5 M 102983 XII/67c Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 10. Juli 1930 Paul Müller in Solingen Abziehvorrichtung für zweischneidige Rasierhobelklingen Patentiert im Deutschen Reiche vom 13. Januar 1928 ab

Die Erfindung betrifft eine Abziehvorrichtung für zweischneidige Rasierhobelklingen mit in einem gegenüber dem Schleifmittel hin und her beweglichen Schlitten drehbar gelagertem Klingenhalter. Der Klingenhalter ist dabei über eine Reibungs- oder Schlüpfkupplung mit einem Zahnrad gekuppelt, in welches ein lose am Schlitten gelagertes, mit einer feststehenden Zahnstange kämmendes Ritzel eingreift. Der Erfindung gemäß ist diese für das Abziehen einschneidiger Rasierhobelklingen bereits bekannt gewordene Konstruktionsart in der Weise auf Abziehapparate für zweischneidige Rasierhobelklingen anwendbar gemacht worden, daß für das Wenden der Klinge beim Abheben derselben vom Schleifmittel ein federnder Anschlag dient, der in der einen Bewegungsrichtung des Schlittens vom Klingenhalter beiseitegedrückt wird, in der anderen Bewegungsrichtung des Schlittens aber in der Bahn von am Klingenhalter vorgesehenen Anschlagteilen verbleibt und dadurch unter Überwindung der Reibungskupplung die Wendung des Klingenhalters vor erneutem Auflegen der Klinge auf dem Schleifmittel bewirkt.

Das Abheben der Klingen vor Verlassen der Schleifscheibe kann dabei erforderlichenfalls mit an sich bekannten Mitteln, z. B. mittels eines für diesen Zweck bekannten festen Anschlags, herbeigeführt werden.

Der neue Abziehapparat ermöglicht bei dem Verschleiß verhältnismäßig wenig unterworfener Bauart ein einwandfreies Abziehen zweischneidiger Rasierhobelklingen wegen des damit erzielbaren kräftigen Schleifdruckes und wegen der sicheren Klingenwendung außerhalb der Schleiffläche ohne die Gefahr der Klingenbeschädigung.

Vom dargestellten Ausführungsbeispiel einer Abziehvorrichtung nach der Erfindung zeigen:

Abb. 1 eine Ansicht der Vorrichtung von oben,

Abb. 2, 3 und 4 je einen Längsschnitt bei verschiedenen Stellungen von Schlitten und Klingenhalter.

a, a1 ist ein rechteckiger Rahmen, der durch eine Bodenplatte b versteift ist. Auf der Bodenplatte b ruht der Schleifmittelträger c, der aus einem in der Draufsicht länglich rechteckigen Körper von rechteckigem Querschnitt besteht und auf seinen entgegengesetzten Breitseiten je einen Schleifbelag besitzt. Aus der Bodenplatte ausgestanzte und senkrecht nach oben gebogene Wände d stützen dabei den Körper c in allen Richtungen ab. Zu beiden Seiten des Schleifmittelträgers c sind zwei in den beiden Stirnwänden a1 des Rahmens befestigte, längsverlaufende Stangen f, f1 angeordnet, von welchen eine, f, an ihrer Oberseite mit einer Zahnstangenverzahnung versehen ist. Auf den beiden Stangen f, f1 führt sich ein Schlitten g, h, der aus zwei mit angerollten Führungshülsen versehenen Blechplatten g und mehrere diese miteinander verbindenden Stangen h, h1 besteht. Von diesen Stangen dient die eine, h1, gleichzeitig als Handhabe für die Hinundherbewegung des Schlittens g, h. In den Seitenwänden g des Schlittens ist eine Welle i gelagert, die auf ihrem oberhalb des Schleifmittelträgers c liegenden Teil i1 zu einer Halterplatte für die abzuziehende Klinge k verbreitert ist. Die Halterplatte i1 besitzt eine etwas geringere Breite als die Klinge k, und sie ist so angeordnet, daß die daraufgelegte Klinge sich in der Mittelebene der Welle i befindet. Ihre Länge ist dagegen größer als die Länge der Klinge, so daß der eine Endteil i2 der Halterplatte i1 gegenüber der Klinge k vorsteht. An der Platte i1 sitzen zwei Zapfen m, auf welche die Klinge k mit ihren beiden seitlichen Löchern aufgesteckt werden kann. Zum Festhalten der Klinge dient eine Riegelplatte n, deren Breite etwa gleich der Breite der Halterplatte i1 ist, während ihre Länge etwa gleich der Klingenlänge sein kann. Die Riegelplatte n enthält zwei an einem Ende zum Durchtritt der Zapfen m erweiterte Schlitze o, mit welchen sie auf die Zapfen aufgesteckt wird, worauf die Platte so verschoben wird, daß ihre Schlitzränder in seitliche Ausschnitte oder Nuten der Zapfen m eingreifen.

Zwischen der Halterplatte i1 und der als Zahnstange ausgebildeten Führungsstange f sitzt auf der Welle i eine lose drehbare Kuppelmuffe p, die im wesentlichen aus einem U-förmigen Bügel besteht, dessen Schenkel als Lagerhülsen ausgebildet sind. Zwischen den Bügelschenkeln befindet sich eine die Welle i umgreifende Blattfeder q, deren in der Breitenrichtung abgesetzte Enden über Kreuz geführt sind und sich auf entgegengesetzten Seiten gegen den Bügelsteg stützen. Durch die Reibung zwischen Feder q und Welle i ist die Kuppelmuffe p mit der Welle so verbunden, daß sie bei ihrer Drehung die Welle i mitzunehmen vermag, solange der Drehwiderstand der Welle ein gewisses Höchstmaß nicht überschreitet. Seitlich der Kuppelmuffe p sitzt auf der Welle i, ebenfalls drehbar, ein Zahnrad r, das mit der Muffe starr verbunden ist. Mit dem Rad r kämmt ein zweites Zahnrad s, das auf einem in der Schlittenwandung g befestigten Zapfen t drehbar lagert. Dieses zweite Zahnrad greift gleichzeitig in die Verzahnung der Führungsstange f ein, so daß bei der Hinundherbewegung des Schlittens g, h die Kuppelmuffe p unter Vermittlung der beiden Räder s, r abwechselnd im Uhrzeigersinne und entgegen dem Uhrzeiger gedreht wird.

Der Schleifmittelträger c ist kürzer als der Schlittenhub beträgt, und zwar kann der Schlitten g, h an dem in der Zeichnung linken Hubende mit seinem den Klingenhalter i1 tragenden Teil um einen solchen Betrag über das linke Ende des Schleifmittels c hinausbewegt werden, daß der Halter i, nachdem die Klinge k das Schleifmittel verlassen hat, sich unter dem Einfluß der Reibungskupplung p, q um etwa 180° zu drehen vermag. Am linken Ende des Schleifmittelträgers c sind zwei je aus einer im wesentlichen hakenförmig gebogenen Blattfeder gebildete, federnde Anschlagarme u, u1 vorgesehen, die sich in der Nähe von zwei diametral gegenüberliegenden Ecken der Stirnfläche des Schleifscheibenträgers c befinden. Von den beiden Anschlagarmen befindet sich bei jeder Lage des umkehrbaren Schleifscheibenträgers c einer in Arbeitsstellung, nämlich in einer solchen Stellung, daß der von der Klinge k freie Teil i2 des Klingenhalters sich darüber hinwegbewegt. Der in Arbeitsstellung befindliche Arm (in der Zeichnung der Arm u) vermag bei der Bewegung des Schlittens g, h in Pfeilrichtung 2 (Abb. 4) unter dem Druck des nach dem Verlassen des Schleifmittels durch die Kupplung p, q gedrehten Klingenhalters i1 nach unten auszuweichen (s. strichpunktierte Stellung IV in Abb. 4). Bei der entgegengesetzten Schlittenbewegung (Pfeil 1 in Abbi. 2) verbleibt der Arm u dagegen in seiner nahezu waagerechten Stellung, so daß er einen starren Anschlag für den jeweils nach unten zeigenden Teil des Klingenhalters i1 bildet und der Klingenhalter infolgedessen durch den Anschlag entgegen der Reibungskupplung p, q gedreht wird.

Die Wirkungsweise der neuen Vorrichtung ist folgende: Nachdem die Klinge k am Halter i1 befestigt ist, wird der Schlitten g, h auf seinen Führungsstangen f, f1 hin und her bewegt. Sobald bei der durch den Pfeil 1 (Abb. 2) angedeuteten Bewegungsrichtung der Klingenhalter i1 sich über dem Schleifmittelträger c befindet (Stellung I in Abb. 2), beginnt der Schleif- oder Abziehvorgang, und zwar wird die Klinge k dadurch, daß die Reibungskupplung p, q unter Vermittlung der Räder r, s in der Pfeilrichtung 3 gedreht wird, durch das von der Kupplung auf die Welle i ausgeübte Drehmoment mit der unten liegenden Seite ihrer Schneide x auf das Schleifmittel so lange niedergedrückt, bis der Schlitten an seinem in der Zeichnung rechten Hubende angekommen ist (strichpunktierte Stellung II, Abb. 2). Bei der nun stattfindenden Umkehr der Bewegungsrichtung des Schlittens (Pfeil 2 in Abb. 3) wird auch der Drehsinn der Reibungskupplung p, q umgekehrt. Die Kupplung nimmt jetzt die Welle i in Richtung des Pfeiles 4 (Abb. 3) mit, so daß der Klingenhalter i1 eine Teildrehung ausführt und die Klinge nunmehr mit der Unterseite ihrer Schneidkante y an das Schleifmittel angedrückt wird (Stellung III in Abb. 3). Diese Stellung des Klingenhalters bleibt bestehen, bis die Klinge an dem in der Zeichnung linken Ende den Schleifmittelträger c verläßt. Während des danach noch erfolgenden restlichen Hubes des Schlittens g, h in Pfeilrichtung 2 wird der Klingenhalter i1 durch die Reibungskupplung p q in der Pfeilrichtung 4 um 180° gedreht, wobei der federnde Arm u, wie die strichpunktierte Stellung IV in Abb. 4 zeigt, nach unten ausweicht. Am Ende des Schlittenhubes hat dann der Klingenhalter i1 die in Abb. 4 in vollen Linien gezeichnete Stellung V erreicht, in welcher er um etwa 180° gegenüber seiner Ausgangsstellung verdreht ist. Der Schlitten g, h geht nun in Richtung des Pfeiles 1 (Abb. 2) wieder zurück, während gleichzeitig der Drehsinn der Kupplung p, q umgekehrt wird. Dabei wird zunächst ein Teil der zuvor stattgefundenen Drehung des Klingenhalters i1 rückgängig gemacht, und zwar wird der Klingenhalter aus seiner Stellung V in Richtung des Pfeiles 3 so weit herausgedreht, daß die Halterplatte aufrecht steht. In diesem Augenblick stößt der nach abwärts zeigende Teil des Halters i1 gegen den Anschlagarm u (Stellung VI in Abb. 2). Da der Anschlag in der Bewegungsrichtung des Schlittens g, h nicht auszuweichen vermag, hört die Drehung des Klingenhalters in der Pfeilrichtung 3 auf, und der Halter wird nunmehr durch den Druck des Anschlagarmes u auf den nach unten zeigenden Halterteil in Richtung des Pfeiles 4 gedreht, wodurch die gegen Ende des vorherigen Schlittenhubes begonnene Wendung des Klingenhalters vollendet wird. Der Klingenhalter erreicht also die Stellung I in einer gegenüber der in Abb. 2 veranschaulichten Ausgangsstellung um 180° verdrehten Lage, so daß nunmehr die Schneide y mit derjenigen Seite, welche beim ersten Hinundhergang des Schlittens oben lag, an das Schleifmittel angedrückt wird. An dem in der Zeichnung rechten Ende des Schlittenhubes findet wieder durch die Umkehr der Drehrichtung der Reibungskupplung p, q eine Teilwendung der Klinge statt, so daß bei der Schlittenbewegung in Richtung des Pfeiles 2 die Schneidkante x zur Anlage am Schleifmittel kommt, worauf schließlich am linken Hubende eine erneute vollständige Wendung von Halter und Klinge stattfindet. Wie ersichtlich, werden beim ersten Hinundhergang des Schlittens die beiden Schneiden der Klinge auf der einen Seite, beim zweiten Hinundhergang dagegen auf der anderen Seite abgezogen. Dieses Spiel wiederholt sich fortlaufend, solange der Schlitten g, h hin und her bewegt wird, so daß beide Klingenschneiden auf beiden Seiten gleichmäßig abgezogen werden.

Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß der Klingenhalter i1 am einen Hubende um den gezeichneten großen Betrag über das Ende des Schleifmittels c hinausgeführt wird. Es genügt schon ein solcher Betrag, daß der Klingenhalter i1, nachdem die Klinge das Schleifmittel verlassen hat, um etwa 90° gedreht werden kann. Der dargestellte größere Leerhub des Schlittens ist jedoch vorzuziehen, weil beim Niederdrücken des Anschlagarmes u möglicherweise ein kleiner Schlupf in der Reibungskupplung p, q auftreten kann und dann der Klingenhalter nicht um einen ausreichenden Betrag gedreht wird, um mit seinem abwärts zeigenden Teil außerhalb des Anschlages u zu gelangen. An Stelle von zwei federnden Armen u können am Schleifscheibenträger c auch vier federnde Arme (in jeder Ecke der Stirnfläche des Trägers einer) vorgesehen sein, wobei dann unter gleichzeitiger Verbreiterung des Schleifmittelträgers die Halterplatte i1 so verlängert werden kann, daß sie an beiden Enden der Klinge k über diese hinausragt. Statt am Schleifmittelträger könnten die Anschlagarme auch an der Bodenplatte b oder am Rahmen c der Vorrichtung befestigt sein, in welchem Falle natürlich nur ein Arm oder ein Armpaar vorhanden zu sein braucht. Schließlich könnten die Anschlagarme bei Befestigung an der Bodenplatte oder am Rahmen umgekehrt wie gezeichnet, d. h. so angeordnet sein, daß ihre freien Enden nach dem Schleifmittelträger c hin zeigen. In diesem Falle vollzieht sich das Wenden der Klinge in folgender Weise: Sobald bei der Bewegung des Schlittens g, h in Richtung des Pfeiles 2 die Klinge k das Schleifmittel verlassen hat, wird der Klingenhalter i1 durch die Reibungskupplung p, q so weit in der Pfeilrichtung 4 gedreht, daß er eine aufrechte Stellung einnimmt. Alsdann schlägt der nach abwärts zeigende Teil des Halters an den Anschlagarm u, wodurch die von der Kupplung bewirkte Halterdrehung aufhört und der Klingenhalter i1 durch den Druck des Anschlagarmes u entgegen der Kupplung (d. h. entgegen dem Pfeil 4) in diejenige Stellung zurückgedreht wird, in der er das Schleifmittel verlassen hatte. Bei der Schlittenbewegung in Richtung des Pfeiles 1 findet dann durch den Einfluß der Reibungskupplung p, q unter gleichzeitigem Ausweichen des Anschlagarmes u nach unten eine Drehung des Klingenhalters um volle 180° in Richtung des Pfeiles 3 statt. Die federnden Anschlagarme u können statt wie gezeichnet, aus einem Blattfederstreifen, auch aus einem gelenkig aufgehängten, in sich starren Arm bestehen, der durch eine besondere Feder in Arbeitsstellung gehalten wird. Ferner können an Stelle von schwingbaren Anschlägen auch senkrecht auf und ab bewegliche Anschläge vorgesehen sein, die durch Federn in der Hochlage gehalten und bei der einen Bewegungsrichtung des Schlittens g, h durch das Zusammenwirken des Klingenhalters i1 mit einer Schrägfläche am Anschlag nach unten bewegt werden.


Patentanspruch :


Abziehvorrichtung für zweischneidige Rasierhobelklingen mit in einem gegenüber dem Schleifmittel hin und her beweglichen Schlitten drehbar gelagertem Klingenhalter, der über eine Reibungs- oder Schlüpfkupplung mit einem Zahnrad gekuppelt ist, in welches ein lose am Schlitten gelagertes, mit einer feststehenden Zahnstange kämmendes Ritzel eingreift, dadurch gekennzeichnet, daß für das Wenden der Klinge (k) beim Abheben derselben vom Schleifmittel (c) ein federnder Anschlag (u) dient, der in der einen Bewegungsrichtung des Schlittens (g, h) vom Klingenhalter (i, i1, i2) beiseitegedrückt wird, in der anderen Bewegungsrichtung des Schlittens aber in der Bahn von am Klingenhalter vorgesehenen Anschlagteilen (i2) verbleibt, und dadurch unter Überwindung der Reibungskupplung (p, q) die Wendung des Klingenhalters vor erneutem Auflegen der Klinge auf dem Schleifmittel bewirkt.