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Sport No. 1 Foldable Razor

Patent DE57239

Invention Sicherheits-Rasirmesser

Filed Tuesday, 16th December 1890

Published Saturday, 4th July 1891

Inventor Ernst Scharff

Language English

CPC Classification:   
B26B21/16

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A PDF version of the original patent can be found here.

Ausgegeben den 4. Juli 1891.
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT — N° 57239 — KLASSE 69: Schneidwerkzeuge.
ERNST SCHARFF in FRANKFURT a. M. Sicherheits-Rasirmesser. Patentirt im Deutschen Reiche vom 16. December 1890 ab.

Das in der beiliegenden Zeichnung dargestellte Rasirmesser (Rasirhobel) unterscheidet sich von bisher vorhandenen ähnlichen Apparaten durch einige Neuerungen, welche dasselbe zur Handhabung beim Gebrauch und zur Sicherung der Schneide der Rasirklinge während der Aufbewahrung wesentlich geeigneter erscheinen lassen.

In der Zeichnung sind Fig. 1 und 2 2 Ansichten des Werkzeuges in Gebrauchsstellung, Fig. 1 von der Seite und Fig. 2 von vorn, und Fig. 1a ist ein Schnitt durch die Rasirklinge und die unter derselben befindliche Schutzplatte in der gleichen Stellung.

Fig. 3 und 4 sind Ansichten in der Stellung bei Aufbewahrung des Werkzeuges, Fig. 3 von der Rückseite, Fig. 4 (wie Fig. 1) von der Seite und Fig. 4a ist ein Schnitt durch die Klinge und Schutzplatte in dieser Stellung.

Fig. 5 und 6 sind Ansichten der Schutzplatte von oben und von unten.

A ist die Rasirklinge,

B die gezahnte Schutzplatte, auf welcher die Klinge aufliegt,

C C die Zapfen, um welche diese Platte beweglich ist,

D der Theil des Handgriffes, welcher gegen den Rücken der Rasirklinge drückt und diese feststellt,

E E die vorderen Zapfen der Schutzplatte zum Feststellen derselben,

F F die Einbiegungen des Handgriffes, in welche sich die Zapfen E E festlegen,

G der federnde Handgriff.

Die gezahnte Schutzplatte B, auf welcher die Rasirklinge aufliegt, ist mit dem Handgriff G nicht fest verbunden, sondern vermittelst zweier Zapfen C C an demselben beweglich und liegt, wenn der Rasirhobel nicht gebraucht wird (Stellung Fig. 3 und 4), zwischen dem Vordertheil und dem Rücktheil des Handgriffes G, so daß die Schneide der Klinge A nicht beschädigt werden kann.

Zum Gebrauch drückt man mit dem Finger gegen den hinteren Theil der Unterseite der Schutzplatte B, wodurch dieselbe um den Zapfen C C gedreht und heraufgeklappt wird und sich quer am Ende des federnden Handgriffes in der Weise feststellt, daß die vorderen Zapfen E E der Schutzplatte sich in entsprechende Einbiegungen F F des Handgriffes festlegen und durch dessen Federkraft dort sicher gehalten werden. (Stellung wie in Fig. 1 und 2). Gleichzeitig drückt dann der oberste rückseitige Theil D des Handgriffes gegen den Rücken der Rasirklinge und hält diese in der richtigen Lage auf der Schutzplatte fest. Das Festhalten der Rasirklinge wurde bei bisher vorhandenen ähnlichen Werkzeugen durch besondere Stellfedern oder Stellschrauben bewirkt, während dies hier der obere Theil des Handgriffes selbst besorgt und den nöthigen Druck wegen der Federkraft auch dann noch ausüben kann, wenn die Klinge etwa durch Nachschleifen schmäler geworden ist.

Der federnde Handgriff, welcher bei der Gebrauchsstellung die Rasirklinge feststellt und bei Außergebrauchsetzung durch einfaches Herunterklappen der Schutzplatte die an der Schneide so leicht zu beschädigende Klinge in sich aufnimmt und beschützt, ist also die wesentliche Neuerung an dem vorliegenden Werkzeuge.

Der Handgriff kann aus federndem Draht, wie auf der Zeichnung, oder aus federndem Blech hergestellt sein.

Wird nach Gebrauch des Rasirhobels die Schutzplatte mit der Rasirklinge heruntergeklappt (Stellung 3 und 4), so läßt sich die Klinge behufs Reinigung und Abziehens auf dem Streichriemen leicht von oben herausnehmen und wieder einschieben. Vor Weglegung des Werkzeuges wird dann in die Einbiegungen F (s, Fig. 4) über dem Rücken der Rasirklinge ein Stift durchgeschoben, welcher letztere am Herausfallen verhindert, in der Zeichnung aber als unwesentlich fortgelassen ist.


Patent-Anspruch:

Ein Sicherheits-Rasirmesser mit beweglicher Schutzplatte B, welche mit einem federnden Handgriff G verbunden ist, dessen oberes Ende D die Rasirklinge A in der Gebrauchsstellung auf der Schutzplatte B ohne Stellschrauben und Federn festhält, während bei Außergebrauchsetzung des Rasirmessers, durch Herunterklappen der Schutzplatte B zusammen mit der Rasirklinge A in das Innere des federnden Handgriffes G, die Schneide der Rasirklinge A vor Beschädigung während der Aufbewahrung geschützt ist.