Apollo Electrically Heated Razor
Patent DE575523
Invention Heizbarer Rasierapparat
Filed Wednesday, 9th March 1932
Published Thursday, 6th April 1933
Inventor Emil Pirwitz
Language German
Other countries US2018147
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Es gibt heizbare Rasierapparate, bei denen in das Kopfende des vergleichsweise dünnen Griffes eine elektrische Heizvorrichtung eingebaut ist, während der Griff in der Hauptsache aus einem Rohr aus wärmeisolierendem Werkstoff besteht. Die Heizvorrichtung ist dabei von so geringer Wärmekapazität, daß der Apparat bei der Benutzung dauernd an den Strom angeschlossen bleiben muß, um während des Rasierens, also während längerer Zeit, gleichmäßig auf etwa 80° erhitzt zu bleiben. Wollte man den Apparat während des Rasierens vom Strom abschalten, so würde er schnell erkalten.
Die Erfindung betrifft einen heizbaren Rasierapparat, bei dem sich in dem wärmeisolierten Griff unter der Wärmeisolation ein Heizkolben von solcher Wärmekapazität befindet, daß der Apparat nach einmaliger Erhitzung des Heizkolbens ohne Zufuhr neuer Wärme während des Rasierens erhitzt bleibt. Diese Ausführung ermöglicht es, einen dauernd heißen Apparat zu benutzen, ohne das Rasieren zwecks neuer Erhitzung des Apparates unterbrechen zu müssen, Die Erhitzung kann dabei auf beliebige Weise erfolgen. Wählt man elektrische Beheizung, so kann der gefährliche und lästige Stromanschluß während der Benutzung des Apparates fortfallen. Der Apparat kann dann, wie es für Geräte mit elektrischem Antrieb der Klinge bekannt ist, am Griffende mit Stromanschlußkontakten versehen sein. Diese Bauart unterstützt bei elektrisch beheizten Rasierapparaten die Verwirklichung eines der Erfindung zugrunde liegenden Hauptgedankens, nämlich den Stromanschluß und die Zuleitung während des Rasierens in Fortfall zu bringen, was ja bei elektrischem Antrieb nicht in Frage kommt. Durch Einbau von Trennmitteln in das Griffende, z.B. durch Einbau eines abgefederten Auswerfers, läßt sich nämlich erreichen, daß zwangsweise kein Stromanschluß beim Rasieren unter Zuhilfenahme von Verlängerungskabeln, die fast in jedem Haushalt vorhanden sind, hergestellt werden kann, ferner, daß das Gerät während des Beheizens zwangsweise festgehalten, also beobachtet werden muß und nicht versehentlich überhitzt werden kann.
Zweckmäßig wird der Heizkolben so ausgebildet, daß er die Wärmeisolation des Griffes durchragt. Er kann dann von der Wärmeisolation getrennt und nach Art eines Tauchsieders benutzt werden, z. B. zur Anwärmung von Rasierwasser. Eine derartige Verwendung des Heizkolbens ist hygienisch besonders einwandfrei, wenn der Heizkolben am Rasierapparat eine den Griff des Apparates bildende hohle Metallhülse durchragt, die außen mit der Wärmeisolation bedeckt ist. Diese Metallhülse schützt den Heizkolben gegen Berührung mit dem abrasierten Seifenschaum. Gleichzeitig wird durch sie auch noch die Wärmespeicherung im Griff des Rasierapparates erhöht.
Zwecks Benutzung von Rasierapparaten üblicher Bauart kann der Heizkolben eine Öffnung zur Aufnahme des Griffes eines nichtheizbaren Rasierapparates enthalten.
Die Zeichnungen zeigen als Ausführungsbeispiele der Erfindung in
Bei der in
Die Beheizung erfolgt elektrisch. Zu diesem Zweck ist der Heizkolben
Da die Wärme in dem Heizkolben längere Zeit anhält, bleibt der Apparat während des ganzen Rasierens heiß, wodurch ein schmerzloses und leichtes Rasieren bei besonderer Schonung der Haut auch bei Benutzung von kaltem Wasser zum Einseifen möglich ist. Der Heizkolben
Bei der Ausführung nach
Die Beheizung des Heizkolbens kann auch anders als elektrisch erfolgen. Der Heizkolben kann beispielsweise massiv ausgeführt sein und an einer Wärmequelle beliebiger Art erhitzt werden, z. B. an einer Flamme oder in heißem Wasser. Die Erwärmung könnte auch durch chemische Reaktion erfolgen. Der Heizkolben müßte dann hohl und mit der die Wärme liefernden Masse gefüllt sein.
Patentansprüche:
1. Heizbarer Rasierapparat, gekennzeichnet durch einen unter der Wärmeisolation des Griffes befindlichen Heizkolben von solcher Wärmekapazität, daß der Apparat nach der Erhitzung des Heizkolbens ohne Zufuhr netter Wärme während des Rasierens erhitzt bleibt.
2. Heizbarer Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkolben die Wärmeisolation des Griffes durchragt.
3. Heizbarer Rasierapparat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkolben eine den Griff des Rasierapparates bildende hohle Metallhülse durchragt, die außen mit wärmeisolierendem Werkstoff bedeckt ist.
4. Heizbarer Rasierapparat nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Heizkolben eine Öffnung zur Aufnahme des Griffes eines nichtheizbaren Rasierapparates üblicher Bauart enthält.
5. Heizbarer Rasierapparat nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4 mit elektrischer Beheizung und an sich bekannten, am freien Ende des Griffes angebrachten Stromanschlußkontakten.