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Dimpled Razor Blade

Patent DE607187

Invention Dünne, biegsame, mit Auspressungen versehene Rasierklinge

Filed Thursday, 3rd July 1930

Published Thursday, 6th December 1934

Inventor Adolf Lübbertsmeier

Language German

CPC Classification:   
B26B21/56

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 607 187 KLASSE 69 GRUPPE 2103 69 L 120.30 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 6. Dezember 1934 Adolf Lübbertsmeier in Wuppertal-Barmen Dünne, biegsame, mit Auspressungen versehene Rasierklinge Patentiert im Deutschen Reiche vom 3. Juli 1930 ab

Durch mehr oder weniger festes Anziehen einer Deckplatte mit Hilfe des Handgriffes bei einem Rasierhobel wird die Rasierklinge mehr oder weniger fest an den Kamm des Rasierhobels herangedrückt. Hierbei stehen die Schneiden der Klinge je nach demDurchbiegungsgrad mehr oder weniger weit von dem Kamm ab. Ist das Widerlager fest angezogen, so liegen auch die Schneiden verhältnismäßig dicht am Kamm an. In einem solchen Falle kann man besonders sicher rasieren, da die Klinge eben fest in dem Rasierhobel eingespannt ist. Es besteht jedoch der Nachteil, daß die Klinge nicht besonders gut faßt. Wird dagegen das Widerlager vom Kamm abgestellt, so heben sich infolge der Federeigenschaft der Klinge auch die Schneiden von dem Kamm ab. In diesem Falle faßt das Messer besonders gut. Es besteht aber der Nachteil, daß die Klinge leicht in die Haut einschneidet, da sie beim Rasieren schwingt oder schlägt. Die Erfindung sucht hier einen Ausweg.

Bei starkwandigen Werkstücken, z.B. Blechen, ist es bereits bekannt, beispielsweise zur Erzielung eines guten Aussehens ein Buckel- oder Hammerschlagmuster durch Hämmerung anzubringen. Eine Übertragung dieses Verfahrens auf Rasierklingen liegt aber nicht nahe, insbesondere da es sich bei Rasierklingen um sehr schwachwandige Werkstücke handelt.

Es ist ferner nicht mehr neu, an Rasierklingen einzelne Erhöhungen oder Vertiefungen anzubringen, die verhältnismäßig stark ausgeprägt sind, zu dem Zwecke, Kanäle für den Schaumdurchtritt zu bilden.

Die Erfindung bezieht sich auf eine dünne, biegsame, mit Auspressungen versehene Rasierklinge und besteht in der Hauptsache darin, daß die Auspressungen oder Hämmerungen nach Art der Buckel- oder Hammerschlagbleche flach gehalten sind und sich nur über den zwischen den Anschliffstreifen der Schneiden liegenden Teil der Klingenfläche erstrecken. Dabei können die Auspressungen oder die Hämmerungen sich auch nur über wesentliche Teile der Klinge erstrecken. Besonders vorteilhaft wird die Klinge nach der Erfindung in kaltem Zustand mit den Auspressungen oder Hämmerungen versehen. Durch die Erfindung wird eine Rasierklinge geschaffen, bei welcher die zwischen den Schneiden liegende Fläche gegen Biegung besonders widerstandsfähig gemacht ist. Dadurch wird erreicht, daß die Klinge auch dann, wenn sie nicht ganz fest an dem Kamm des Rasierhobels anliegt, die beim Rasieren nötige Widerstandsfähigkeit gegen Schwingungen oder Schlagen hat. Ferner wird durch das Hämmern der Werkstoff vergütet und widerstandsfähiger, so daß sich die Festigkeit der Klinge erhöht.

Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht, und es stellen dar:

Abb. 1 und 2 eine Seitenansicht eines Rasierhobels mit eingespannter Klinge in zwei verschiedenen Stellungen,

Abb. 3 eine Aufsicht auf eine Rasierklinge,

Abb. 4 einen Schnitt durch die Klinge nach der Linie IV-IV der Abb. 3.

Der Rasierhobel besteht in üblicher Weise aus einem Griff a, einer Kammplatte b und einer Deckplatte c. Zwischen der Deckplatte c und der Kammplatte b ist eine Rasierklinge d eingespannt.

Bei der Rasierklinge ist nach der Erfindung die zwischen den Anschliffstreifen der Schneiden liegende Fläche versteift, indem durch Hämmerung oder Auspressungen eine Vielzahl flacher Erhöhungen f und Vertiefungen g erzeugt ist.


Patentansprüche :


1. Dünne, biegsame, mit Auspressungen versehene Rasierklinge, dadurch gekennzeichnet, daß die Auspressungen oder Hämmerungen nach Art der Buckel- oder Hammerschlagbleche flach gehalten sind und sich nur über den zwischen den Anschliffstreifen der Schneiden liegenden Teil der Klingenfläche erstrecken.

2. Klinge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auspressungen oder Hämmerungen sich über wesentliche Teile der zwischen den Anschliffstreifen der Schneiden liegenden Klingenfläche erstrecken.

3. Verfahren zur Herstellung von Rasierklingen nach Anspruch 1 und 2, bei welchem das durch Walzen hergestellte Stahlband geglüht, auf genaue Klingenbreite beschnitten, durch Abschrecken gehärtet und dann in einzelne Klingen zerlegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen den Anschliffstreifen der Schneiden liegende Fläche in kaltem Zustande durch Drücken oder Hämmern mit Auspressungen versehen wird.