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Walbusch Razor

Patent DE669899

Invention Rasierhobel

Filed Wednesday, 7th July 1937

Published Thursday, 15th December 1938

Inventor Walter Busch

Language German

CPC Classification:   
B26B21/18

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 669 899 KLASSE 69 GRUPPE 2102 B 179100 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patentes: 15.Dezember 1938
Walter Busch in Solingen ist als Erfinder genannt worden.
Walter Busch in Solingen Rasierhobel
Patentiert im Deutschen Reiche vom 7. Juli 1937 ab
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung vom 28. April 1938 ist der Erklärung abgegeben worden, daß sich der Schutz auf Österreich erstrecken soll

Der Erfmdungsgegenstand gehört zur Klasse der Rasierapparate, bei welchen die Schutzplatte aus zwei Teilen besteht, nämlich einer Einspannplatte und einer in ihrer Breite unveränderlichen Kammplatte.

Bei solchen Apparaten hat man schon vorgeschlagen, die Einspannplatte gegenüber der Kammplatte in der Höhe einstellbar anzuordnen, um die Schnittschärfe durch Veränderung der Lage der Tangentialebene zwischen Längskante der Kammplatte und Längskante des Deckelstücks und dadurch die Veränderung des Überstandes der Klinge über diese Tangentialebene zu regeln. Beispielsweise hat man bei Rasierapparaten mit Schutzrollen vorgeschlagen, den Rollenträger als federnde Bügelplatte auszubilden, welche durch Verschraubung zur Einstellung der Rollen mehr oder weniger gespreizt wird. In Rücksicht auf den außerordentlich geringen Überstand, den eine Klinge über die Tangentialebene aufweist, es handelt sich dabei nur um hundertstel Millimeter, läßt sich die genügende Feinheit der Einstellung bei solchen Apparaten nicht erzielen.

Man hat auch schon vorgeschlagen, die Schutzleisten verschwenkbar anzuordnen, um dadurch die Lage der Tangentialebene zwischen Schutzkamm und Deckelstück zu ändern. Die notwendig vorhandenen Toleranzen in den Gelenken schließen auch hierbei die erforderliche Feinheit der Einstellung aus.

Weiterhin hat man vorgeschlagen, diese Höheneinstellung durch mehrere, z.B. vier Stellschrauben zu bewirken. Es ist aber schwierig, wenn nicht unmöglich, von Hand diese vier Stellschrauben so einzustellen, daß die Schnittkanten der Klinge auf beiden Seiten gleichmäßigen Überstand haben. Hinzukommt, daß in diesem Falle die Klinge nur punktweise an vier Stellen eingespannt liegt.

Ähnliche Nachteile weisen diejenigen bekannten Einstellvorrichtungen auf, bei welchen die Lage der Einspannplatte in ihrer Lage zur Deckplatte durch im Griff des Rasierapparates untergebrachte zentrale Verschraubüng geändert werden soll.

Diesen bekannten Ausbildungen gegenüber besteht das Wesen der vorliegenden Erfindung darin, daß das Verstellen der Einspannplatte in bezug auf die Kammplatte durch keilförmige Mittel erfolgt, beispielsweise in der Form, daß die Einspannplatte und die Kammplatte keilförmig gezahnt und durch seitliches Verschieben zueinander einstellbar sind, oder aber auch dadurch, daß zwischen Einspannplatte und Kammplatte Keile eingeschoben sind. Diese Ausbildung gestattet eine äußerst empfindliche Höheneinstellung, wobei die genau parallele Lage von Einpannplatte zu Kammplatte ohne seitliche Verschiebung beider zueinander gewahrt bleibt.

Der Neigungswinkel der Keile läßt sich so wählen, daß eine erhebliche Verstellung der Keile zueinander nur eine geringfügige Änderung der Höhenlage zu der Einspannplatte und Kammplatte herbeiführt, so daß die Einstellung eine äußerst empfindliche wird. Die Klinge bleibt hierbei gleichmäßig über ihre ganze Fläche zwischen Deckelplatte und Einspannplatte fest eingespannt. Das ist bei Verwendung besonders dünner Klingen, wie sie jetzt vielfach im Gebrauch sind, für die Schnittzuverlässigkeit von besonderer Bedeutung.

In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt.

Fig. 1 zeigt schematisch die an sich bekannte Regelung der Schnittstärke durch Änderung der Lage der Tangentialebene;

Fig. 2 stellt im Querschnitt,

Fig. 3. im Längsschnitt eine Einspann- und Schutzplatte dar, die keilförmig zueinander verlaufen, während

Fig. 4 im Schnitt und

Fig. 5 im Grundriß eine besondere Ausbildung der durch keilförmige Mittel zueinander verstellbaren Einspann- und Schutzplatte darstellt.

Die Änderung der Schnittstärkeneinstellung erfolgt in der in Fig. 1 dargestellten, an sich bekannten Weise durch Änderung des Abstandes zwischen den Längskanten D′, S′ des Deckelstückes D und der Schutzplatte S, wodurch die Lage der Tangentialebene T zwischen beiden bzw. der Schnittwinkel der Klinge K geändert (stärker geneigt) wird.

Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Erfindung nach Fig. 2 und 3 besteht die in ihrer Höhe und damit im Abstand zum Deckelstück verstellbare Schutzplatte aus zwei zueinander längs verschieblichen Teilen: dem Unterteil 1 und dem rahmenartigen Oberteil 2, die, wie aus Fig. 3 hervorgeht, keilförmig zueinander verlaufen, so daß durch Längsverschiebung des Teiles 2 zu Teil 1 die Höhe der durch diese beiden Teile gebildeten Schutzplatte und damit der Abstand der Längskante des Deckelstückes von der Längskante der Schutzplatte S′ geändert wird.

Um die Einstellung dieser Teile ohne besondere mechanische Mittel sicher herbeizuführen, kann dabei der Keilrahmen auf der Unterseite des Teiles 2 gezahnt sein und in entsprechende Zähne 3 der Keilrahmenführung auf der Oberseite des Teiles 1 eingreifen, so daß eine stufenweise Einstellung der Höhe der aus den Teilen 1 und 2 gebildeten Schutzplatte möglich ist.

Man kann auch, wie dies Fig. 4 und 5 zeigen, zwischen die beiden Teile 1 und 2, die die Schutzplatte bilden, besondere keilförmige Teile 8 einlegen, durch deren Verschiebung mittels Schrauben 9 o. dgl. dann die Änderung der Höhe der Schutzplatte erfolgt.

Patentanspruchüche::

1. Rasierhobel, bei dem die Schutzplatte aus zwei Teilen, einer Einspannplatte und einer in ihrer Breite unveränderlichen Kammplatte, besteht und die Einspannplatte gegenüber der Kammplatte in ihrer Höhe einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verstellen der Einspannplatte in bezug auf die Kammplatte durch keilförmige Mittel erfolgt.

2. Rasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannplatte. (2) und die Kammplatte (1) keilförmig gezahnt und durch seitliches Verschieben zueinander einstellbar sind.

3. Rasierhobel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Keile (8) zwischen Einspannplatte (2) und Kammplatte (1) eingeschoben werden.