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Rally Roller Dry Shaver

Patent DE830305

Invention Rasierapparat

Filed Saturday, 30th December 1950

Published Thursday, 3rd January 1952

Inventor Jonas Åke Gregorius Malmberg

Language German

Other countries US2637902

CPC Classification:   
B26B19/30

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A PDF version of the original patent can be found here.

Erteilt auf Grund des Ersten Überleitungsgesetzes vom 8. Juli 1949 (WiGBl. S.175)
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES PATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr. 830 395 KLASSE 69 GRUPPE 2101 M 8065 XI/69
Jonas Åke Gregorius Malmberg, Stockholm ist als Erfinder genannt worden
Jonas Åke Gregorius Malmberg, Stockholm
Rasierapparat Patentiert im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 30. Dezember 1950 an
Patenterteilung bekanntgemacht am 3. Januar 1952
Die Priorität der Anmeldung in Schweden vom 22. November 1950 ist in Anspruch genommen


Die Erfindung bezieht sich auf Rasierapparate, die aus einer mit feinen Schlitzen versehenen Trommel und aus einem an deren Innenwand in der Trommellängsrichtung angebrachten, stillstehenden Messer bestehen. Zweck der Erfindung ist, einen voll arbeitsfähigen und haltbaren Rasierapparat dieser Bauart zu schaffen. Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß in der Trommel ein in der Längsrichtung aufgeschnittener, mit einem Handgriff verbundener, an den Enden offener, hülsenförmiger, die Trommel führender Teil angeordnet ist, in dessen einer durch das Aufschneiden gebildeten Längskante eine längs gerichtete Rinne zur Aufnahme eines austauschbaren Messers ausgebildet ist, und daß am Handgriff ein- und ausrückbare, mit den Messerenden zusammenwirkende Verriegelungsorgane zum Festhalten des Messers in der Längs- und Querrichtung angebracht sind.

Durch diese Anordnung ist es möglich, austauschbare Messer anzuwenden, die nach dem Einsetzen in die in der einen Längskante des aufgeschnittenen hülsenförmigen Teils gebildeten Rinne durch Eindrücken der am Handgriff angebrachten Verriegelungsorgane sicher festgehalten werden.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden die Enden des hülsenförmigen Teils mit je einem Schenkel eines U-förmigen, zum Handgriff gehörenden Rahmens verbunden, dessen Schenkel mit den offenen Enden des hülsenförmigen, das Messer tragenden Teils entsprechenden Öffnungen versehen sind, so daß das Messer sich leicht herausnehmen läßt und das Innere des Rasierapparates zwecks Reinigung zugänglich wird.

Weitere Merkmale der Erfindung und Einzelheiten der durch sie erzielten Vorteile ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform des neuen Rasierapparates.

Fig. 1 und Fig. 2 zeigen den Apparat in zusammengeklappter Lage in Seitenansicht bzw. einer Ansicht von unten, während

Fig. 3 ein Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 1 ist;

Fig. 4 und 5 zeigen in gleicher Weise wie in Fig. 1 und 2 den Apparat in aufgeklappter Lage, während

Fig. 6 ein der Fig. 3 entsprechender Schnitt durch den Apparat in aufgeklappter Lage ist;

Fig. 7, 8 und 9 verdeutlichen einige Ausführungsformen des Messers;

Fig. 10 zeigt den Apparat in zusammengeklappter Lage in Endansicht und größerem Maßstab, während

Fig. 11 den Apparat ebenfalls in größerem Maßstab und in Endansicht, jedoch mit ausgeschwenkten Verriegelungsorganen verdeutlicht:

Fig. 12 ist ein Schnitt nach der Linie XII-XII der Fig. 3 in größerem Maßstab.

Der Rasierapparat enthält einen U-förmigen Rahmen mit einem zentralen Teil 1 und mit aus dessen Enden hervorragenden Schenkeln 2, 3, die zur Befestigung eines in der Längsrichtung aufgeschnittenen, die Trommel führenden hülsenförmigen Teils 4a, 4b dienen, der zu diesem Zweck an den Enden mit hervorragenden Lappen 5 versehen ist, die in entsprechende Aussparungen in den Schenkeln 2, 3 hineinragen. Um den mit den Rahmenschenkeln 2, 3 auf diese Weise fest verbundenen hülsenförmigen Teil ist eine mit feinen Schlitzen versehene Trommel 8 lose angebracht, die mit etwas Spiel um den hülsenförmigen Teil frei drehbar ist. Letzterer ist aus zwei zylinderförmigen, gebogenen, ineinander geschobenen Blechen 4a und 4b zusammengesetzt. Längs der einen Längskante der Bleche ist eine Rinne 9 zur Aufnahme des Messers angebracht. Diese Rinne kann beispielsweise durch Fräsen oder, woran bei der dargestellten Ausführungsform in erster Linie gedacht wurde, durch eine geringe Biegung der Kanten eines oder beider Bleche 4a, 4b hergestellt sein (Fig. 11). An den Rahmenschenkeln 2, 3 sind außerdem um Zapfen 11, 12 über dem jeweiligen Ende des hülsenförmigen Teils 4a, 4b angebrachte Verriegelungsorgane 13 und zwei Handgriffteile 14 drehbar gelagert, die in um die Trommel 8 zusammengeklappter Lage als Schutzbleche dienen.

Jedes Verriegelungsorgan 13 besteht bei der m der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsform aus einem deckelförmigen Teil, der an seiner Unterseite mit einer Anschlagkante 15 versehen ist, die, wenn das Verriegelungsorgan 13 um den Zapfen 11 über das jeweilige offene Ende des hülsenförmigen Teils 4a, 4b gedreht ist, mit dem jeweiligen Ende des Messers 10 zusammenwirkt. Zu diesem Zweck ist jedes Messerende mit einem etwas über das Ende des hülsenförmigen Teils hervorragenden Ansatz 16 versehen, so daß das in die Rinne 9 des hülsenförmigen Teils eingesetzte Messer sich nicht in der Längs- und Querrichtung verschieben kann.

Die beiden deckelförmigen Verriegelungsorgane 13 sind, wie sich aus der Zeichnung ergibt, zweckmäßig mittels einer in der Längsrichtung des Apparates verlaufenden Stange 13′ miteinander verbunden.

Die Handgriffteile 14 sind gemäß der Zeichnung um die Zapfen 11 und 12 drehbar gelagert. Diese Zapfen erstrecken sich zwischen den Rahmenschenkeln 2, 3, so daß man eine gute und sichere Lagerung erhält. Um ein federndes Festhalten der Handgriffteile 14 in der zusammengeklappten, die Trommel 8 umschließenden Lage zu ermöglichen, ist der zentrale Teil 1 des U-förmigen Rahmens vergleichsweise schmal und stangenförmig ausgeführt, so daß ein rinnenförmig gebogenes, federndes Blech 17 über dem zentralen Rahmenteil 1 angebracht werden und mit seinen zu den Zapfen 11, 12 parallelen, etwas hineinragenden Kanten 17a, 17b mit den um die Zapfen 11, 12 umgebogenen Hülsenpartien 18 an den Handgriffteilen zusammenwirken kann. Diese Hülsenpartien 18 sind mit einer mit etwas größerem radialem Abstand von den Zapfen 11, 12 hervorragenden Kante 19 versehen, so daß beim Zusammenklappen der Handgriffteile 14 eine federnde Schnappriegelwirkung erzielbar ist.

Die Handgriffteile 14 und die Verriegelungsorgane 13 können in vielfacher anderer Weise ausgebildet werden. Wichtig ist indessen, daß diese Organe so ausgebildet sind, daß sie beim Einrücken das Messer sicher festhalten und in ausgerückter Lage das Messer freigeben, so daß dieses leicht herausgenommen und, falls erforderlich, durch ein neues ersetzt werden kann.

Im vorstehenden ist der Einfachheit halber der Teil 4a, 4b als aus zwei aufgeschnittenen Hülsen zusammengesetzt beschrieben worden. Dieser Teil kann indessen auch aus einer einzigen aufgeschnittenen Hülse hergestellt werden, die an der einen Kante mit einer z.B. durch Schleifen oder Fräsen gewonnenen Messerrinne versehen ist.


Patentansprüche:


1. Rasierapparat, der aus einer mit feinen Schlitzen versehenen Trommel und einem an deren Innenwand in der Trommellängsrichtung angebrachten stillstehenden Messer besteht, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trommel ein in der Längsrichtung aufgeschnittener, mit einem Handgriff verbundener, an den Enden offener, hülsenförmiger, die Trommel führender Teil angeordnet ist, in dessen einer durch das Aufschneiden gebildeten Längskante eine längs gerichtete Rinne zur Aufnahme eines austauschbaren Messers ausgebildet ist, und daß am Handgriff ein- und ausrückbare, mit den Messerenden zusammenwirkende Verriegelungsorgane zum Festhalten des Messers in der Längs- und Querrichtung angebracht sind.

2. Rasierapparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden des hülsenförmigen Teils mit je einem Schenkel eines U-förmigen, zum Handgriff gehörenden Rahmens verbunden sind, dessen Schenkel mit den offenen Enden des hülsenförmigen, das Messer tragenden Teils entsprechenden Öffnungen versehen sind.

3. Rasierapparat nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verriegelungsorgan aus einem am jeweiligen Ende des hülsenförmigen Teils angeordneten, mit dem Handgriff beweglich verbundenen und mit einem dem jeweiligen Messerende entsprechenden Anschlag versehenen Deckel besteht.

4. Rasierapparat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Deckel um eine zur Längsachse des hülsenförmigen Teils parallele Achse drehbar ist.

5. Rasierapparat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Paar um die Trommel einschwenkbare Schutzbleche um zwei zur Längsachse des hülsenförmigen Teils parallele Achsen des U-förmigen Rahmens drehbar gelagert sind und in ausgeschwenkter Lage zusammen mit dem U-förmigen Rahmen als Handgriff dienen.

6. Rasierapparat nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die drehbar gelagerten Schutzbleche unter der Einwirkung einer Schnappfedervorrichtung stehen, die bestrebt ist, die Bleche in einer die Trommel umschließenden Lage zu halten.

7. Rasierapparat nach Anspruch 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer aus einem schmalen, an den Enden mit über den hülsenförmigen Teil hervorragenden und mit den Verriegelungsorganen zusammenwirkenden Partien oder Ansätzen versehenen Messerblatt besteht.