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Wanie Band Razor Blade

Patent DE608066

Invention Mit einer oder mehreren Längsrippen vesehene Rollbandklinge für Rasierapparate

Filed Wednesday, 26th July 1933

Published Thursday, 20th December 1934

Inventor Robert Ern

Language German

Other countries NL35648, US2045222

CPC Classification:   
B26B21/26
  • B26B21/26
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle of the continuous ribbon type
  • B
    Performing Operations; Transporting
  • B26
    Hand Cutting Tools; Cutting; Severing
  • B26B
    Hand-Held Cutting Tools Not Otherwise Provided For
  • B26B21/00
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
  • B26B21/08
    Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor involving changeable blades
  • B26B21/14
    Safety razors with one or more blades arranged transversely to the handle

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 608 066 KLASSE 69 GRUPPE 2103 E 44511 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 20. Dezember 1934 Robert Ern in Haag, Holland Mit einer oder mehreren Längsrippen vesehene Rollbandklinge für Rasierapparate Patentiert im Deutschen Reiche vom 26. Juli 1933 ab
Die Priorität der Anmeldung in Holland vom 4. Oktober 1932 ist in Anspruch genommen.

Die Erfindung betrifft eine mit einer oder mehr Längsrippen versehene Rollbandklinge für Rasierapparate.

Nach der Erfindung ist die Rippe oder jede Rippe oder wenigstens eine Rippe mit in kurzen Abständen aufeinanderfolgenden durchgehenden oder nichtdurchgehenden Aussparungen z.B. in Form von Einschnitten versehen.

Die erwähnten Abstände für die Aussparungen sind so gewählt, daß die Klinge in der Längsrichtung genügend gebogen werden kann, während doch eine gute Führung in der Leitanordnung gewährleistet ist. Die Tiefe, Größe und Gestalt der Aussparungen nach der Erfindung können in zweckmäßiger Weise gewählt werden, so daß obengenannte Bedingungen erfüllt werden.

Vorzugsweise sind nach der Erfindung die Aussparungen der Klinge als quer zur Längsrichtung der Rippe liegende durchgehende Einschnitte ausgebildet, so daß vollständige Löcher im Band vorhanden sind, obwohl die Herstellung der Aussparungen auch so geschehen kann, daß die Aussparungen nicht durch das Band hindurchgehen.

Durch diese Aussparungen bzw. Öffnungen oder Löcher ist es ermöglicht, die Klinge zweckmäßig und sicher über etwaige Krümmungen der Leitanordnung zu führen, wenn die stehenbleibenden Stücke der Rippe oder Rippen nicht zu groß gewählt werden.

Eine bekannte Ausführung mit ununterbrochener Rippe weist die Nachteile auf, daß eine genaue Leitung des Rollbandes unmöglich ist, während außerdem ungewünschte Deformationen des Klingenmaterials auftreten können.

Die Klinge nach der Erfindung kann nach der Stelle, wo sie zum Rasieren gebraucht wird, geführt werden, ohne daß irgendwelche Beschädigungen der Schneide des Messers vorkommen können.

Zwecks bester Führung hat die Rippe oder haben die Rippen eine ziemlich scharfe Wölbung, während die Klinge durch die Aussparungen oder Öffnungen doch die nötige Biegsamkeit in der Längsrichtung des Bandes aufweist.

Die Reihenfolge der Aussparungen und stehenbleibenden Rippenstücke kann regelmäßig oder unregelmäßig sein. Das Verhältnis zwischen den Längen der Aussparungen und der vollen Rippenstücke kann beliebig gewählt werden.

Auf der Zeichnung ist eine Rollbandklinge nach der Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen dargestellt.

Die Fig. 1 zeigt die Rollbandklinge 1 in Oberansicht. Die Längsrippe 2 ist in kurzen, regelmäßigen Abständen eingeschnitten, so daß Erhöhungen 3 entstanden sind. Die Aussparungen 4 können auch als gestanzte Löcher hergestellt sein. Die seitlichen Aussparungen 5 ermöglichen die Fixierung und Fortleitung des jeweils benutzten Teiles der Rollbandklinge.

Die Fig. 2, 3 und 4 zeigen Querschnitte der Rollbandklinge in verschiedenen Ausführungsformen.

Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist eine einzige Rippe 2 mit einer Rille 6 vorgesehen.

In Fig. 3 ist eine Ausführungsform mit zwei Rippen 7a und 7b an der Oberseite und einer Rippe 9 an der Unterseite der Klinge dargestellt.

Die Fig. 4 gibt eine Ausführungsform mit drei Rippen 12, 13, 14 an der Oberseite der Klinge wieder. Bei dieser Ausführungsform ist die Klinge an der Unterseite mit entsprechenden Rillen 15, 16, 17 versehen.

Die Fig. 5 zeigt schematisch eine Möglichkeit zur Fortleitung der Rollbandklinge. Die Rollbandklinge 1 wird in diesem Fall von einer Vorratsrolle 18 abgewickelt und auf eine Sammelrolle 19 aufgewickelt.


Patentanspruch:


Mit einer oder mehr Längsrippen versehene Rollbandklinge für Rasierapparate, dadurch gekennzeichnet, daß die Rippe oder jede Rippe oder wenigstens eine Rippe (2) mit in kurzen Abständen aufeinanderfolgenden durchgehenden oder nichtdurchgehenden Aussparungen (4) z.B. in Form von Einschnitten versehen ist.