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Fasan Slant — German Patent

Patent DE665265

Invention Rasierhobel, bei welchem der ziehende Schnitt durch Verwindung der Anlagefläche erzielt wird

Filed Tuesday, 4th April 1933

Published Thursday, 1st September 1938

Inventor Walter Osberghaus

Language German

Other countries CH180747, NL38565, US2129022

CPC Classification:   
B26B21/28

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A PDF version of the original patent can be found here.

DEUTSCHES REICH
REICHSPATENTAMT
PATENTSCHRIFT Nr 665 265 KLASSE 69 GRUPPE 2102 O 20542 XI/69 Tag der Bekanntmachung über die Erteilung des Patents: 1. September 1938

Walter Osberghaus in Solingen Rasierhobel, bei welchem der ziehende Schnitt durch Verwindung der Anlagefläche erzielt wird Patentiert im Deutschen Reiche vom 4. April 1933 ab.

Die Erfindung betrifft Rasierhobel, bei welchen der ziehende Schnitt durch Verwindung der Anlagefläche erzielt wird. Derartige Rasierhobel sind an sich bekannt, z. B. durch eine Ausführung, bei welcher die Klinge zwischen einer in der Längsrichtung verwundenen Grundplatte und einer entsprechend verwundenen Deckplatte gleichmäßiger Stärke eingespannt wurde. Es sind auch Rasierhobel bekannt, bei welchen die Klinge auf eine nicht verwundene Grundplatte aufgelegt und durch eine Deckplatte festgehalten wurde, welche nach der Mitte zu eine in der Längsrichtung ansteigende Überhöhung und seitlich von den Längskanten bis zu dieser Überhöhung reichende Abschrägflächen besaß. Von diesen bekannten Ausführungen, bei welchen lediglich die Verwindung der Anlagefläche zur Hervorrufung des ziehenden Schnittes wirksam wird, unterscheidet sich die Erfindung dadurch, daß die Anlagefläche durch eine den Schnittwinkel stetig ändernde Überhöhung der Deckplattenkante verwunden ist. Dadurch wird in zweifacher Hinsicht auf die Herbeiführung des ziehenden Schnittes eingewirkt, und zwar einmal durch die Verwindung sowie ferner durch den sich längs der Schneidkante stetig ändernden Schnittwinkel, wodurch bewirkt wird, daß die Schneide die Barthaare gewissermaßen unterschneidet.

Auf der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel erläutert. Es zeigt

Abb. 1 eine Seitenansicht eines Rasierhobels mit einer erfindungsgemäß verwundenen Anlagefläche.

Abb. 2 stellt einen Querschinitt dar, welcher in der Nähe der Querendflächen durch den Rasierhobel gelegt ist.

Abb. 3 bis 8 erläutern in schematischer und schaubildlicher Darstellung den unterschiedlichen Verlauf der Anlageflächen bei bekannten und erfindungsgemäß gestalteten Rasierhobelausführungen.

Auf der Außenseite der Deckplatte a, welche die üblich gestaltete Klinge b gegen die Grund- oder Kammplatte c in bekannter Weise durch Aufschrauben des Griffes d drückt, sind nach dem Rande zu Überhöhungen e, f mit in der Längsrichtung allmählich ansteigendem Verlauf angebracht. Infolge dieser Überhöhungen erhält beim Ansetzen des Hobels an die Haut die zwischen den anliegenden Kanten von Grund- und Deckplatte liegende Anlagefläche an der Deckplatte eine zur Anlagelinie der Grundplatte divergierend verlaufende Begrenzungslinie, während bei den bekannten Rasierhobeln die Anlagefläche von bei Grund- und Deckplatte gleichlaufend gerichteten Linien begrenzt wurde. In Abb. 3 ist schematisch der Verlauf dieser Linien beim gebräuchlichen Rasierhobel mit unverwundener Grundplatte veranschaulicht, wobei mit g die von der Grundplatte gebildete untere Begrenzung und mit h die von der Deckplatte gebildete obere Begrenzung der Anlagefläche bezeichnet ist. Durch die Linie b wird die zwischen g und h liegende Klingenschneide dargestellt. Abb. 4 zeigt den gegenseitigen Verlauf dieser Linien bei einem Apparat mit verwundener Grundplatte und entsprechend verwundener Deckplatte ohne Überhöhung, wobei der Einfachheit halber die bei der Verwindung leicht gebogen verlaufenden Linien als gerade Linien gezeichnet sind. Abb. 5, 6, 7 veranschaulichen in entsprechender Darstellung den Verlauf dieser Linien bei Verwendung einer erfindungsgemäß gestalteten Deckplatte, und zwar Abb. 5 in Anwendung bei einem Apparat mit unverwundener Grundplatte, Abb. 6 bei einem Apparat mit verwundener Grundplatte und bis zur Waagerechten überhöhten Deckplatte und Abb. 7 bei einem Rasierhobel mit verwundener Grundplatte und über dessen Verwindungsmaß hinausgehender Deckplattenüberhöhung. In Abb. 8 ist die sich hierbei ergebende Anlagefläche schaubildlich dargestellt. Wie die Abb. 7 und 8 erkennen lassen, tritt bei dieser Deckplattenausbildung eine den ziehenden Schnitt begünstigende Kraftkomponente auf, während außerdem der Schnittwinkel in der Längsrichtung der Schneide vom Winkel α, bis zum Winkel β sich stetig ändert. Durch die dabei eintretende, einem Unterschneiden vergleichbare Durchschneidung der Barthaare wird zur weiteren Förderung des erstrebten ziehenden Schnittes der Klinge beigetragen.

Wenn erwünscht, können die Überhöhungen an den beiden Längsseiten der Deckplatte ein verschiedenes Steigungsmaß haben, wodurch sich auch die Einwirkungen dieser Überhöhungen auf den Rasiervorgang entsprechend ändern. Die Steigerungen können dabei so gewählt werden, daß der Gebrauch der einen Klingenschneide sich besser für das Vor-, die andere für das Nachrasieren eignet.


Patentanspruch:


Rasierhobel, bei welchem der ziehende Schnitt durch Verwindung der Anlagefläche erzielt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche durch eine den Schnittwinkel stetig ändernde Überhöhung der Deckplattenkante verwunden ist.